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STIKO zur Riegelungsimpfung mit MMR-Impfstoff

Veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 29/2001

Empfohlene immunprophylaktische Maßnahmen bei Auftreten von Erkrankungen an Masern, Mumps oder Röteln in Kindereinrichtungen und Schulen

Riegelungsimpfungen (postexpositionelle Impfung)

Die Effektivität einer ›Riegelungsimpfung‹ (als Inkubationsimpfung) mit MMR-Impfstoff wird gegenwärtig als begrenzt eingeschätzt, weil es keine kontrollierten Studien gibt, die die epidemiologische Effektivität einer postexpositionellen Impfung gegen Mumps oder Röteln sicher nachweisen.

Trotzdem wird ihre Anwendung im Rahmen der Bekämpfung von Häufungen – vor allem bei den Masern – international (z. B. im Red Book der American Academy of Pediatrics sowie durch die CDC, Atlanta, USA) und auch vom RKI empfohlen (›Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen‹, Neufassung im April 2001, erstveröffentlicht im Internet unter www.rki.de; die Publikation in Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz folgt in der Ausgabe August 2001).

Das RKI empfiehlt im genannten Merkblatt nicht nur die umgehende Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln, sondern auch die Aufhebung der Absonderung von bis dahin ungeimpften Kontaktpersonen zu Masern und Mumps bereits direkt nach der postexpositionellen Impfung, obwohl diese bei bereits seit längerem in der Inkubationszeit befindlichen Personen nicht mehr sicher wirksam ist und die Übertragung der Infektion in eine bis dahin noch nicht betroffene Einrichtung in Kauf genommen wird.

Ein Erkrankungsfall von Masern, Mumps oder Röteln in einer Kindereinrichtung oder Schule sollte generell dazu genutzt werden, den Impfstatus der Kinder zu aktualisieren. Ungeimpfte oder nur einmal geimpfte enge Kontaktpersonen (alle Kinder der Einrichtung, gegebenenfalls nur die Gruppenmitglieder, Klassenkameraden) sollten möglichst bald nach erfolgtem Kontakt vorzugsweise mit MMR-Impfstoff geimpft werden; das heißt noch ungeimpfte Kinder sollten die erste Dosis MMR-Impfstoff, Kinder mit bis dahin nur einer MMR-Impfung umgehend die zweite Dosis erhalten.

Eine Wirksamkeit der Impfung im Sinne der Verhütung einer Erkrankung kann erwartet werden

  • bei Masern: falls innerhalb von 3 Tagen (72 Stunden) nach Exposition geimpft wird (Ansteckungsfähigkeit eines Erkrankten 5 Tage vor bis 4 Tage nach Auftreten des Exanthems),
  • bei Mumps: falls innerhalb von 3, maximal 5 Tagen nach Exposition geimpft wird (Ansteckungsfähigkeit eines Erkrankten 3 bis 5 Tage, maximal 7 Tage vor bis 9 Tage nach Beginn der Parotisschwellung).

Bei Röteln ist die Impfung bereits zu Beginn der Inkubationszeit wahrscheinlich nicht mehr effektiv (Ansteckungsfähigkeit eines Erkrankten 7 Tage vor und 7 Tage nach Auftreten des Exanthems).

Innerhalb von Familien ist die Effektivität einer Riegelungsimpfung erfahrungsgemäß sehr begrenzt, da die Exposition bzw. Infektion der Geschwisterkinder bei der Diagnose des Indexfalles in der Familie meist schon länger zurückliegt.

In Kindereinrichtungen und Schulen, in denen nach aktuellem Auftreten eines Erkrankungsfalles möglicherweise Infektionen stattgefunden haben, ist dagegen eine Riegelungsimpfung auch nach dem optimalen Zeitraum noch sinnvoll, da zwar Kontaktfälle der ersten Generation dann nicht mehr sicher verhindert werden können, sehr wohl aber Kontaktfälle der zweiten Generation, die zum Zeitpunkt der Impfung gerade erst oder noch nicht infiziert sind.

Eine Kindereinrichtung sollte während eines Ausbruchs von Masern möglichst für die Neuaufnahme ungeimpfter Kinder gesperrt werden.

Wichtiger Hinweis: Eine Schwangerschaft ist vor und bis zu 3 Monate nach einer Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln nach Möglichkeit auszuschließen. Die versehentliche Impfung einer Schwangeren gilt jedoch nicht als Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch.

Kontaktpersonen zu Erkrankungsfällen an Masern und Mumps sollten eine Kindereinrichtung oder Schule, in der bisher kein Kontakt zu Erkrankten bestand (nicht ›inkubiert‹) erst 14 Tage (bei Masern) bzw. 18 Tage (bei Mumps) nach dem letzten Kontakt zu einem Erkrankten wieder besuchen, soweit sie zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankungszeichen aufweisen.

Ein Besuch einer Kindereinrichtung bzw. Schule ist jedoch möglich, wenn die Kontaktpersonen

  • nachweislich (Laborbestätigung) bereits früher erkrankt waren und damit immun sind,
  • früher bereits geimpft wurden – bei nur einmal Geimpften aktuell Gabe der 2. Dosis,
  • aktuell (postexpositionell) geimpft wurden (optimal innerhalb von 72 Stunden nach erstmals möglicher Masern-Exposition bzw. bis zu 3, maximal 5 Tage nach erstmals möglicher Mumps-Exposition).

Für Kontaktpersonen zu Röteln (oder auch Varizellen) gibt es nach dem IfSG generell kein Besuchsverbot für Kindereinrichtungen oder Schulen.

Hinweis zu Varizellen: Eine Riegelungsimpfung bei einem Ausbruch von Varizellen in Kindereinrichtungen wird in Deutschland gegenwärtig nicht empfohlen, da eine Verzögerung der Durchseuchung im Kindesalter zu einer Erhöhung der Komplikationsrate der Varizellen insgesamt führen würde.

Passive Immunisierung

Im Rahmen der Bekämpfung von Ausbrüchen wird eine Gabe von Immunglobulin gegen Masern. nicht empfohlen, da dann die Impfung mit einem Lebendimpfstoff sowohl bei simultaner Gabe als auch mindestens 3 Monate danach nicht wirksam ist und die passive Immunisierung außerdem die Inkubationszeit verlängern und die Diagnostik erschweren kann.

Die passive Immunisierung bleibt vor allem ungeschützten Personen mit hohem Komplikationsrisiko, z. B. Immungeschwächten und gegebenenfalls Schwangeren vorbehalten:

  • Gegen Masern ist sie generell möglich (intramuskulär: 0,2 bis 0,5 ml/kg Körpergewicht, intravenös: 1 bis 2 ml/kg Körpergewicht), optimal innerhalb von 2 bis 3 Tagen nach Exposition; bis zu 6 Tagen gegebenenfalls mitigierter Verlauf. Sie wird in erster Linie aber für immungeschwächte Personen (0,5 ml/kg Körpergewicht) empfohlen.

Stand: 23.02.2001

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