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Wie hat sich Deutschland auf die Pandemie vorbereitet?

Deutschland hat sich seit Jahren auf eine Influenzapandemie vorbereitet. Das Robert Koch-Institut hat den gemeinsam von Bund und Ländern getragenen Nationalen Influenzapandemieplan Anfang 2005 und eine aktualisierte Fassung 2007 veröffentlicht. Der Nationale Pandemieplan enthält einen Überblick über Maßnahmen (Teil 1), Aufgaben und Handlungsempfehlungen (Teil 2) und erläutert die wissenschaftlichen Zusammenhänge der Pandemieplanung (Teil 3). Im Anhang sind grundlegende fachliche Empfehlungen und Checklisten enthalten. Der Pandemieplan wurde regelmäßig aktualisiert. Außerdem trugen Übungen, die in der Vergangenheit stattgefunden haben, dazu bei, die Abläufe für den Notfall einzuüben und Schwachstellen zu identifizieren.

Der Nationale Pandemieplan gibt einen Rahmen vor, der die Grundlage für die Pandemiepläne der Länder und die Ausführungspläne der Kommunen bildet. Mit der Erarbeitung der Influenzapandemiepläne der Länder erfolgte eine Konkretisierung der im Nationalen Influenzapandemieplan vorgesehenen Maßnahmen für das jeweilige Land. Diese stellen die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes dar und unterstützen die Planungen auf kommunaler Ebene. Darüber hinaus enthalten die Landespandemiepläne Informationen, Hinweise und Empfehlungen für die verantwortlichen Einrichtungen und Ebenen. Damit wird auch das Anliegen der Gesundheitsministerkonferenz unterstützt, die in einem Beschluss vom Dezember 2005 alle verantwortlichen Institutionen und Ebenen, insbesondere die Ärzteschaft, die Krankenhäuser, Rettungs- und Hilfsdienste aufgefordert hatte, Vorbereitungen in ihrem Bereich zu treffen.

Für vordringlich halten Bund und Länder insbesondere die möglichst schnelle Verfügbarkeit eines Impfstoffs. Die Bundesregierung hatte frühzeitig die Entwicklung von Prototyp-Impfstoffen gefördert. In Deutschland haben sich Impfstoffhersteller verpflichtet, eine frühestmögliche Bereitstellung eines Impfstoffs zu gewährleisten. Inzwischen haben die Impfungen begonnen, ausführliche Informationen zu pandemischen Impfstoffen sind auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts zu finden (siehe auch Häufig gestellte Fragen des Robert Koch-Instituts zur Impfung gegen saisonale und pandemische Influenza).

Erkrankte Menschen können mit antiviralen Arzneimitteln (Neuraminidasehemmern) behandelt werden. Im Pandemieplan ist eine Bevorratungsmenge für 20% der Bevölkerung empfohlen. Dann kann bei einer mittelschweren Pandemie davon ausgegangen werden, dass Erkrankte im Pandemiefall eine Therapie mit antiviralen Arzneimitteln erhalten können. Die Länder haben antivirale Arzneimittel bevorratet, im Durchschnitt für 20% der Bevölkerung. Im Bedarfsfall können aus einer Bundesreserve antivirale Medikamente für weitere 10% der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden.

Außerdem wurde die Surveillance, das ist die Überwachung und Bewertung des Krankheitsgeschehens, ausgebaut. Rasche und verlässliche Informationen zum Krankheitsgeschehen, zum Beispiel zur Altersverteilung der Betroffenen, sind wichtige Voraussetzung für zielgenaue Maßnahmen. Die Diagnostik des neuen Virus wurde etabliert, und es wurden serologische Testverfahren entwickelt, um eine Infektion mit dem neuen Influenza A/H1N1-Virus auch nach Abklingen der Symptome oder bei symptomfreiem Verlauf nachzuweisen (siehe Pressemitteilung vom 2.6.2009).

Die Gesundheitsbehörden des Bundes und der Länder haben Maßnahmen ergriffen, damit Betroffene schnell behandelt, weitere Ansteckungen möglichst vermieden und die Verbreitung der Welle verlangsamt werden. Zusammen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und den Ländern hat das RKI die bestehenden Empfehlungen zum Vorgehen in solchen Situationen an die aktuelle Situation angepasst und den Gesundheitsämtern, Krankenhäusern und Ärzten zur Verfügung gestellt. Die Maßnahme-Empfehlungen, die regelmäßig überprüft werden, sind auch auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts abrufbar.

Außerdem sind die im Pandemieplan vorgesehenen Krisenreaktionsstrukturen lageangepasst aktiv. Zum Beispiel hat das Robert Koch-Institut gemäß den Planungen die Influenzakommission einberufen, eine bundesweite Expertengruppe, die das Institut berät. Bei der Expertengruppe handelt es sich um ein etabliertes Expertennetzwerk, das großenteils schon an der Erstellung des Nationalen Pandemieplans mitgewirkt hat.

Persönliche Hygienemaßnahmen können dazu beitragen, das Erkrankungsrisiko zu senken. Daher haben das Robert Koch-Institut und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Aktion „Wir gegen Viren“ gestartet. Die Aktion „Wir gegen Viren“ stellt die Verhaltensweisen vor, mit denen man sich und andere besser vor Ansteckung schützen kann. Erster Schwerpunkt der Aktion ist das Händewaschen als zentrale Hygiene-Maßnahme im Alltag. Diese und weitere persönliche Schutzmaßnahmen erläutert die im Rahmen der Aktion erstellte Broschüre „Selbstverteidigung gegen Viren - Neun Techniken, sich und andere zu schützen“ sowie die neue Internetseite www.wir-gegen-viren.de.

Die Information und Aufklärung der Öffentlichkeit und der Fachöffentlichkeit über das Infektionsgeschehen wurde intensiviert. Die Informationen auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts werden regelmäßig aktualisiert. Es gibt auch eine Reihe von Informationsangeboten auf Orts- und Landesebene, öffentliche Stellen bieten Hotlines an (eine Hotline-Übersicht ist auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit abrufbar http://www.neuegrippe.bund.de/NeueGrippe/DE/Service/Kontakt/kontakt.html). Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine kostenfreie Bürger-Hotline zum Thema Neue Grippe eingerichtet (0800 44 00 55 0).

Stand: 16.11.2009

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