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Ist die Schließung von Schulen und Kindergärten zu erwarten?

Grundsätzlich gibt es eine Reihe von allgemeinen Maßnahmen, deren Umsetzung die Übertragung von Influenza-Infektionen auch in Schulen verringern können. Dazu gehören:

  • Betonung der Händehygiene, „richtiges“ Husten und Niesen sowie Verwendung von Einmaltaschentüchern (z.B. bei „laufender Nase“),
  • sofortiges Fernbleiben von der Schule, wenn eine Atemwegserkrankung auftritt,
  • Möglichkeit, während der Schulzeit erkrankte Personen in einem getrennten Raum zu betreuen bis die Schülerin/der Schüler nach Hause gebracht werden kann und Minimierung von Kontakten mit anderen Menschen,
  • soweit möglich, Vermeidung von Veranstaltungen oder Situationen mit hoher Personendichte (ggf. Anpassung der Pausenorganisation),
  • häufige Raumlüftung,
  • wichtig sind außerdem die aktive Information und rasche transparente Kommunikation über Entscheidungen gegenüber Schülern, Eltern und Personal.

Das Instrument, Kindergemeinschaftseinrichtungen bei Krankheitshäufungen auch schließen zu können, gehört im Infektionsschutzgesetz (IfSG) zum gesetzlich verankerten Instrumentarium. Entscheidungen darüber sollten von der lokalen Gesamtsituation abhängig gemacht und zwischen Gesundheitsamt und der Einrichtung besprochen werden. Näheres enthält der Beitrag „Zur Schließung von Kindergemeinschaftseinrichtungen“ im Epidemiologischen Bulletin Nr. 46/2009.

Für Lehrer und andere Multiplikatoren gibt es ein 9-minütiges Informationsvideo unter www.pandemierisiko.info, außerdem sind Materialien (Broschüre, Flyer) bei wir-gegen-viren.de und bei www.bzga.de/schweinegrippe abrufbar.

Stand: 19.11.2009

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