Welche Medikamente stehen zur Verfügung?
Zur ursächlichen Behandlung der Influenza stehen die Neuraminidasehemmer Oseltamivir (Tamiflu(R)) und Zanamivir (Relenza(R)) zur Verfügung; das ältere Amantadin spielt im Verschreibungsverhalten keine Rolle mehr, zudem sind Neue Influenzaviren A/H1N1 resistent gegen Amantadin. Das Universitätsklinikum Münster hat am 18.12.2009 erstmals über Resistenzen gegen Oseltamivir bei zwei Patienten in Deutschland berichtet (Pressemitteilung vom 18.12.2009). Unter den bislang mehr als 900 im Robert Koch-Institut untersuchten untersuchten neuen Viren wurden nur sporadisch Oseltamivir-Resistenzen nachgewiesen, fast alle Viren waren empfindlich gegen Neuraminidasehmmer. Über nachgewiesene Resistenzen wird im Influenza-Wochenbericht der Arbeitsgemeinschaft Influenza informiert, erstmals im Bericht vom 23.12.2009. Von saisonalen H1N1-Influenzaviren ist bekannt, dass sich Oseltamivirresistenzen weit verbreiten können. Bisher hat die Weltgesundheitsorganisation weltweit von über 30 Ländern mit insgesamt über 100 Fällen einer Resistenz gegen Oseltamivir berichtet (WHO Weekly Update 78, 11.Dezember). Der Surveillance-Wochenreport des Europäischen Zentrums für Krankheitskontrolle und Prävention vom 11.12.2009 berichtet dass ein Prozent der getesteten Neuen Viren im Europäischen Influenza Surveillance-Netzwerk EISN resistent gegen Oseltamivir waren.
Bei einem Vorfall in Großbritannien im November 2009 ist nach Einschätzung der britischen Gesundheitsbehörde Health Protection Agency wahrscheinlich erstmals ein pandemisches resistentes Virus von Mensch zu Mensch übertragen worden. Das Virus ist in einer kleinen Gruppe besonders vulnerabler Personen aufgetreten, immunsupprimierte Personen, für die das Auftreten einer solchen Oseltavmirvresistenz bereits gut dokumentiert ist. Es gibt aber keine Belege, dass die resistenten Viren virulenter sind als andere Influenzavirusstämme. Die britische Behörde hält das allgemeine Risiko für die Bevölkerung daher für gering (siehe HPA-Stellungnahme vom 20.11.2009).
Eine individuelle Bevorratung mit antiviralen Arzneimitteln wird nicht empfohlen. Diese Arzneimittel sind rezeptpflichtig, da sie unter ärztlicher Kontrolle eingenommen werden müssen. Das ist zum Beispiel deshalb wichtig, weil Unterdosierungen die Entstehung von resistenten Viren begünstigen können. Zudem ist die Eigendiagnose einer Influenza unzuverlässig; die Influenza kann mit vielen anderen akuten Erkrankungen verwechselt werden. Zur Bevorratung antiviraler Arzneimittel durch öffentliche Stellen siehe Frage „Wie hat sich Deutschland auf die Pandemie vorbereitet?“).
Weitere Informationen zu den Arzneimitteln sind beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu finden, in deren Antworten auf häufig gestellte Fragen.
