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Sollte man sich gegen Pneumokokken impfen lassen?

Die Impfung gegen Pneumokokken sollte zur Verhinderung von Sekundärinfektionen im Fall einer Erkrankung an saisonaler oder Neuer Influenza im Rahmen der bestehenden Empfehlungen der STIKO umgesetzt werden.

Die STIKO empfiehlt generell die Impfung gegen Pneumokokken für Säuglinge und Kleinkinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr mit einem Pneumokokken-Konjugatimpfstoff. Zudem wird die Impfung für Personen über 60 Jahre mit Polysaccharid-Impfstoff empfohlen.

Für Kinder (ab dem vollendeten 2. Lebensjahr), Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung wird die Pneumokokkenimpfung als Indikationsimpfung empfohlen. Gefährdete Kleinkinder vom vollendeten 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 5. Lebensjahr erhalten eine Impfung mit Pneumokokken-Konjugatimpfstoff. Personen mit fortbestehender gesundheitlicher Gefährdung können ab vollendetem 2. Lebensjahr Polysaccharid-Impfstoff erhalten.

Wiederholungsimpfungen mit Polysaccharid-Impfstoff werden nur noch bei bestimmten Indikationen nach Risiko-Nutzen-Abwägung empfohlen, wie z.B. bei angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion (z.B. bei anatomischer oder funktioneller Asplenie) oder chronischen Nierenkrankheiten bzw. nephrotischem Syndrom. Zu den Impfabständen sind die Fachinformationen zu beachten.

Den genauen Wortlaut der STIKO-Empfehlungen sowie weitere Informationen finden Sie hier.

Stand: 12.12.2009

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