Was ist bei der Impfung gegen die Neue Influenza von Allergikern zu beachten?
Bei Personen mit bekannter Hühnereiweißallergie oder einen der anderen Bestandteile des Impfstoffs soll die Indikation einer Impfung gegen Neue Influenza sehr sorgfältig gestellt werden. Wird eine Entscheidung für die Impfung getroffen, so sollte die Impfung nur durchgeführt werden, wenn die technischen und medikamentösen Voraussetzungen für eine Notfallbehandlung gegeben sind und der Impfling für mindestens eine Stunde nachbeobachtet (PEI: Erfahrungen mit der Impfung in Schweden).
Generell gilt, dass Personen, bei denen es früher bereits zu anaphylaktischen (lebensbedrohlichen) Reaktionen auf einen der Bestandteile des Impfstoffes oder auf in Spuren enthaltene Restbestandteile (Eier- und Hühnerprotein, Ovalbumin, Formaldehyd, Gentamicinsulfat und Natriumdeoxycholat) gekommen ist, nicht mit dem in Deutschland erhältlichen H1N1-Impfstoff Pandemrix® geimpft werden dürfen.
Im Einzelfall sollte die Entscheidung für oder gegen die Impfung einer Person mit bekannter Allergie gegen einen oder mehrere der Impfstoffbestandteile vom impfenden Arzt nach einer sorgfältigen Risiko-Nutzen-Abwägung und erforderlichenfalls unter Hinzuziehen eines Allergologen erfolgen.
