Hinweise für Ärzte zur Meldung des Todes an Neuer Influenza A/H1N1 und zu Maßnahmen bei Fällen mit Neuer Influenza A/H1N1
Die derzeitige epidemiologische Lage der Neuen Influenza A/H1N1 stellt die infektiologische Überwachung vor große Herausforderungen. Um die Lageerfassung der in Deutschland auftretenden Fälle an neuer Influenza A/H1N1 sicherzustellen, angesichts der steigenden Fallzahlen zugleich aber die Belastung der Ärzteschaft auf das Notwendigste zu reduzieren, wurde die im April 2009 eingeführte Meldepflicht für Verdachtsfälle und Erkrankungsfälle abgeschafft, die ärztliche Meldepflicht für Todesfälle, wenn im zeitlichen Zusammenhang eine Infektion mit Neuer Influenza A/H1N1 nachgewiesen wurde, bleibt bestehen. Damit soll gewährleistet sein, dass Informationen zu schweren Fällen mit Todesfolge weiter beurteilt werden können, um abschätzen zu können, ob sich die Schwere der Influenza oder die Risikogruppen ändern. Bei weiteren Änderungen der epidemiologischen Situation erfolgen ggf. weitere Anpassungen der Hinweise.
- Erscheinungsdatum
- 13.11.2009
