Können wir Erkrankungen beim Menschen, die durch Vogelgrippeviren hervorgerufen wurden, in Deutschland überhaupt diagnostizieren?
Ja, das Nationale Referenzzentrum für Influenza hat etablierte Testverfahren, mit denen auch Vogelgrippeviren vom Subtyp H5N1 zuverlässig und innerhalb weniger Stunden nach Eingang der Probe mit einem so genannten Real-Time-PCR-Verfahren nachgewiesen werden können. Als Material zur Testung eignet sich, wie sonst bei Influenza-Erkrankungen auch, ein Rachen- oder Nasenabstrich. Ärzte, die einen Verdacht auf eine Vogelgrippe bei einem Menschen haben, müssen diesen dem örtlichen Gesundheitsamt melden (Aviäre Influenza Meldepflichtverordnung (siehe z.B.: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/aimpv/gesamt.pdf))
Stand: 06.07.2007
