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Was ist zu beachten, wenn man in Länder oder Gebiete reist, in denen es zu Ausbrüchen von Vogelgrippe in Geflügelbeständen gekommen ist?

Generell bietet das Auswärtige Amt Informationen über relevante medizinische Risiken im Ausland auf seinen Internetseiten an (www.auswaertiges-amt.de), auch zu Vogelgrippe gibt es Hinweise. Bei Touristen ist die Erkrankung bislang noch nie beobachtet worden. Aber es ist es prinzipiell nicht auszuschließen, dass man sich im Ausland bei engem Kontakt zu infiziertem Geflügel ansteckt. Daher sollte man Geflügelmärkte oder Bauernhöfe mit Geflügel in Gebieten, die möglicherweise von der Vogelgrippe betroffen sind, meiden. Einreisende hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz darauf hingewiesen, dass auch kleine Mengen von Geflügelfleisch und Geflügelerzeugnissen grundsätzlich nicht eingeführt werden dürfen.
Empfehlungen für Reisende enthalten auch die "WHO recommendations relating to travellers coming from and going to countries experiencing outbreaks of highly pathogenic H5N1 avian influenza".

Stand: 23.09.2010

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