Welche Desinfektionsmaßnahmen können bei Influenza/aviärer Influenza (Vogelgrippe) angewendet werden?
Sowohl die Influenza beim Menschen als auch die bei Vögeln (aviäre Influenza) wird durch verschiedene Typen von Influenzaviren verursacht. Diese Viren besitzen eine Lipidhülle und zählen damit zu den behüllten Viren. Gegenüber Desinfektionsmitteln sind sie erheblich weniger resistent als unbehüllte Viren.
Aufgrund der unterschiedlichen Bedingungen unter denen Desinfektionsmaßnahmen in diesem Zusammenhang durchgeführt werden, gelten für den humanmedizinischen und den veterinärmedizinischen Bereich unterschiedliche Empfehlungen.
Im Bereich der Humanmedizin werden in der Regel Desinfektionsmittel angewendet, für die eine „begrenzt viruzide “ Wirkung nachgewiesen ist (s. entsprechende Deklaration des Herstellers und „Influenza - RKI-Ratgeber für Ärzte“).
Empfehlungen spezieller Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten vor Infektionen durch hochpathogene aviäre Influenzaviren (Klassische Geflügelpest, Vogelgrippe) liegen in Form des Beschlusses 608 des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) vor. Für die Händedesinfektion nach dem Ablegen von Schutzhandschuhen ist es sinnvoll, ebenfalls „begrenzt viruzid“ wirksame Händedesinfektionsmittel (s. Deklaration des Herstellers) anzuwenden.
Hinsichtlich der Desinfektionsmaßnahmen in der Tierhaltung, beim Umgang mit Vogelkot oder möglicherweise infizierten Tieren verweisen wir auf die Internetseite des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Bei anzeigepflichtigen Tierseuchen gilt die „Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über Mittel und Verfahren für die Durchführung der Desinfektion bei anzeigepflichtigen Tierseuchen 331/332-3602-19/1-Stand Februar 1997“. Diese Richtlinie verweist u.a. auf die Desinfektionsmittel-Liste der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft siehe www.dvg.net.
Die Art der durchzuführenden Maßnahmen wird von den zuständigen veterinärmedizinischen Behörden festgelegt. Eine Liste der entsprechenden Landesbehörden ist auf der Internetseite des BMELV (s. oben) verfügbar.
