Wie werden Todesfälle durch Influenza erfasst?
Seit Mai 2009 sind Todesfälle an Neuer Influenza über eine vom Bundesgesundheitsministerium erlassene (und im November 2009 geänderte) Verordnung meldepflichtig. Bei Todesfällen im Verlauf einer Erkrankung durch die Neue Influenza A/H1N1 hat die akute Infektion in den meisten Fällen einen entscheidenden Einfluss auf den Verlauf. Dies gilt auch und insbesondere bei Patienten mit chronischen Grundkrankheiten, da hier Mechanismen zur Kompensation der Folgen einer Influenza-Erkrankung (zum Beispiel einer akuten Herz-Kreislaufbelastung durch hohes Fieber) geringer verfügbar sind. Das heißt, dass die Patienten in den allermeisten Fällen nicht an der Grundkrankheit, sondern den Folgen der Influenza-Erkrankung oder deren Komplikationen (z.B. Pneumonie) sterben. Da ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Influenza-Infektion und Tod nicht immer nachgewiesen werden kann, gilt aus epidemiologischer Sicht ein Todesfall, bei dem während des Krankheitsverlaufs das Virus nachgewiesen wurde, als H1N1-assozierter Todesfall und wird entsprechend auch den internationalen Stellen gemeldet. Eine Obduktion ist dafür nicht erforderlich, kann aber im Einzelfall aus anderen Gründen sinnvoll sein.
In der saisonalen Influenza musste bislang die influenzabedingte Sterblichkeit (Mortalität) durch statistische Verfahren aus der Zahl der Gesamttodesfälle oder aus der Zahl der als „Pneumonie oder Influenza“ kodierten Todesfälle geschätzt werden, weil die meisten mit Influenza in Zusammenhang stehenden Todesfälle nicht als solche erkannt werden. Die Zahl der mit Influenza in Zusammenhang stehenden Todesfälle wird – vereinfacht dargestellt – als die Differenz berechnet, die sich ergibt, wenn von der Zahl der Todesfälle, die während der Influenzawelle auftreten, die Todesfallzahl abgezogen wird, die (aus historischen Daten berechnet) aufgetreten wäre, wenn es keine Influenzawelle gegeben hätte. Das Schätz-Verfahren ist im Epidemiologischen Bulletin 35/2007 ausführlich erläutert.
