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Typhus abdominalis, Paratyphus

RKI-Ratgeber Infektionskrankheiten – Merkblätter für Ärzte

Die Herausgabe dieser Reihe durch das Robert Koch-Institut erfolgt auf der Grundlage des § 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Praktisch bedeutsame Angaben zu wichtigen Infektionskrankheiten sollen aktuell und konzentriert der Orientierung dienen. Die Beiträge werden in Zusammenarbeit mit den Nationalen Referenzzentren, Konsiliarlaboratorien sowie weiteren Experten erarbeitet. Die Publikation erfolgt im Epidemiologischen Bulletin und im Internet (http://www.rki.de). Eine Aktualisierung erfolgt nach den Erfordernissen, aktualisierte Fassungen ersetzen die älteren.


Aktualisierte Fassung vom Januar 2008, Erstveröffentlichung im Epidemiologischen Bulletin 40/2000.

Erreger

Erreger sind Salmonella enterica Serotyp Typhi bzw. Paratyphi A, B und C. Sie sind ausschließlich humanpathogen und gehören zur Familie der Enterobacteriaceae. Es handelt sich um gramnegative, bewegliche, begeißelte Bakterien, die nicht sporenbildend und fakultativ anaerob sind.

Für die wichtigsten Serotypen (Serovare) der Salmonella enterica, so auch für Salmonella (S.) Typhi und S. Paratyphi, sind zur Feindifferenzierung verschiedene Systeme der Lysotypie verfügbar. Lysotypen von S. Typhi werden fortlaufend mit A, B1, B2, E2 etc. und von 25 bis 66 bzw. für S. Paratyphi B mit 1, 2, 3b, Taunton, Dundee, Beccles, Jersey, BAOR etc. bezeichnet. Des Weiteren können die Stämme mit verschiedenen molekularbiologischen Methoden (z.B. Pulsfeld-Gelelektrophorese – PFGE, Plasmidanalyse) charakterisiert werden. Die Feintypisierung kann zur Aufklärung von Ausbruchsgeschehen beitragen, indem sie auf Infektionen aus gleicher Quelle hinweist.

Salmonellen des Serotyps Paratyphi B können sowohl enteritische als auch systemische Verlaufsformen hervorrufen und werden demnach in zwei unterschiedliche Pathovare eingeteilt. Die unterschiedlichen klinischen Eigenschaften scheinen sich auch in biochemischen und molekularbiologischen Eigenschaften widerzuspiegeln: Der enteritische Pathovar (früher: S. Java) ist Tartrat positiv, SopE negativ, avrA positiv, während der systemische Pathovar Tartrat negativ, SopE positiv und avrA negativ ist.

Vorkommen

Beide Erreger sind weltweit verbreitet.

Die weltweite jährliche Inzidenz von Typhus abdominalis wird auf etwa 22 Millionen Erkrankungen und 200.000 Todesfälle geschätzt. In Bezug auf Paratyphus geht man von 5,5 Millionen Erkrankungsfällen aus. In Ländern mit unzureichenden hygienischen Bedingungen, z.B. in Afrika, Südamerika und Südostasien, sind besonders hohe Erkrankungszahlen sowie wiederholte Ausbrüche und Epidemien zu verzeichnen.

In Deutschland konnte die Zahl der Erkrankungen seit 1951 (s.u.) durch eine erhebliche Verbesserung der hygienischen Bedingungen stark vermindert werden. Entsprechend der Meldepflicht nach IfSG wurden im Jahr 2006 an das RKI 75 Fälle von Typhus abdominalis übermittelt (zum Vergleich: 2005: 80 Fälle; 2004: 82 Fälle; 2003: 65 Fälle; 2002: 59 Fälle; 2001: 89 Fälle). Die bundesweite Inzidenz lag im Jahr 2006 bei unter 0,1 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner. 1951 betrug die Inzidenz noch 10,6 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner. Rund 89 % der Erkrankungen im Jahr 2006 wurden importiert (z.B. aus Indien, Pakistan, Nepal und der Türkei).

Auch die Inzidenz von Paratyphus ist in den vergangenen Jahrzehnten in Deutschland deutlich zurückgegangen, hat sich in den letzten Jahren jedoch auf niedrigem Niveau stabilisiert. Die Zahl der übermittelten Fälle betrug 73 im Jah""2006 (zum Vergleich: 2005: 56 Fälle; 2004: 106 Fälle; 2003: 72 Fälle; 2002: 67 Fälle; 2001: 72 Fälle). Damit lag die Inzidenz im Jahr 2006 bei etwas unter 0,1 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner im Vergleich zu einer Inzidenz von 10,3 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner im Jahr 1951. Knapp drei Viertel der Erkrankungen an Paratyphus (74%) wurden im Jahr 2006 importiert (z.B. aus Indien, der Türkei, Pakistan, Serbien).

Datenstände des laufenden Jahres können mit 3-wöchigem Meldeverzug dem Epidemiologischen Bulletin und SurvStat@RKI auf den Seiten des RKI (www.rki.de > Infektionsschutz) entnommen werden. Zudem finden sich in den Infektionsepidemiologischen Jahrbüchern die Daten der vergangenen Jahre.

Reservoir

Reservoir für S. Typhi und S. Paratyphi ist der Mensch. Bei der Verbreitung der Krankheit spielen klinisch inapparent erkrankte Personen und Dauerausscheider (s.u.) eine besondere Rolle. In seltenen Fällen können Haustiere Reservoir für S. Paratyphi B sein (z.B. Rinder). Die in den letzten Jahren zunehmend beobachteten S.-Paratyphi-B-Stämme aus Geflügelbeständen beispielsweise gehören zu den enteritischen Pathovaren, die im Gegensatz zum klassischen, systemischen Pathovar (s.o.) keine systemische Paratyphus-Erkrankung hervorrufen können. Es können lediglich leichtere klinische Symptome, wie z.B. Durchfälle, auftreten.

Infektionsweg

Die Übertragung erfolgt vorwiegend durch die Aufnahme von Wasser und Lebensmitteln, die durch Ausscheidungen (Stuhl, Urin) kontaminiert wurden. Eine direkte fäkal-orale Übertragung von Mensch zu Mensch ist möglich, aber von untergeordneter Bedeutung. Die minimale Infektionsdosis ist kleiner als bei den Enteritis-Salmonellen: die mittlere Infektionsdosis, die zu einer Erkrankung führt, beträgt 105 Keime. Allerdings ist die erforderliche Zahl der Keime abhängig von der Empfänglichkeit des Patienten (Alter, Immunitätslage, Grundleiden, pH-Wert des Magens) und vom Vehikel der Übertragung (Wasser oder Lebensmittel).

Inkubationszeit

Typhus abdominalis: ca. 3–60 Tage; gewöhnlich 8–14 Tage

Paratyphus: ca. 1–10 Tage

Dauer der Ansteckungsfähigkeit

Ansteckungsgefahr besteht durch Keimausscheidung im Stuhl ab ungefähr einer Woche nach Erkrankungsbeginn. Die Ausscheidung kann über Wochen nach dem Abklingen der Symptome anhalten und in 2–5% der Fälle in eine lebenslange symptomlose Ausscheidung übergehen.

Klinische Symptomatik

Typhus und Paratyphus gehören zu den zyklischen, systemischen Infektionskrankheiten.

Typhus abdominalis: Das Prodromalstadium beginnt mit uncharakteristischen Beschwerden, wie Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, evtl. auch subfebrilen Temperaturen. Bei unbehandelten Fällen kommt es innerhalb von 2–3 Tagen zu einem hochfieberhaften Krankheitsbild mit Temperaturen zwischen 39 °C und 41 °C und einem deutlichen allgemeinen Krankheitsgefühl (Kopfschmerzen, beginnende Somnolenz, uncharakteristische Abdominalbeschwerden, Gliederschmerzen). Die hohen Temperaturen um 40 °C können bis zu 3 Wochen anhalten (Kontinua). Es kann zunächst eine Verstopfung auftreten, später kommt es häufig zu erbsbreiartigen Durchfällen. Zwar typisch, aber nur selten zu sehen sind hellrote, stecknadelkopfgroße (2–4 mm), nichtjuckende Hauteffloreszenzen (Roseolen), zumeist an der Bauchhaut. Auffällig ist eine relative Bradykardie, die aber nicht obligat ist.

Komplikationen wie Darmblutungen und -perforationen mit Peritonitis, nekrotisierende Cholezystitis, thromboembolische Ereignisse, Osteomyelitis, Endokarditis oder Meningitis können auftreten. Bei nicht antibakteriell behandelten Patienten schließt sich u.U. eine verlängerte Phase der Rekonvaleszenz an. Bei weiterhin nachweisbaren subfebrilen Temperaturen ist mit dem Auftreten eines Rezidivs zu rechnen. Auch mehrfache Rezidive sind möglich. Bei Kindern unter 1 Jahr verläuft die Erkrankung schwerer und es treten häufiger Komplikationen auf. Nach überstandener Erkrankung scheiden 2–5% der Infizierten dauerhaft Erreger aus. Das bedeutet, dass Typhus- bzw. Paratyphus-Dauerausscheider (permanent carriers) länger als 6 Monate und zwar lebenslang Erreger ausscheiden. Sie können so eine Infektionsquelle für andere sein. In Deutschland bekannte Dauerausscheider sind meist älter als 50 Jahre und häufiger weiblich als männlich.

Paratyphus: Der klinische Verlauf bei Paratyphus ist ähnlich wie bei Typhus, er ist jedoch bei Paratyphus meist leichter ausgeprägt. So treten häufiger gastroenteritische Verlaufsformen mit Durchfällen, Übelkeit, Erbrechen, abdominellen Schmerzen und Fieber bis 39 °C auf. Die Krankheitsdauer beträgt 4–10 Tage.

Eine überstandene Typhus-Erkrankung hinterlässt eine etwa ein Jahr anhaltende Immunität, die jedoch mit einer hohen Infektionsdosis jederzeit durchbrochen werden kann.

Diagnostik

Typhus- und Paratyphus-Erkrankungen werden vielfach mit grippalen Infekten oder bei Tropenrückkehrern mit einer Malaria verwechselt. Bei jeder über 4 Tage dauernden hochfieberhaften Erkrankung ohne zunächst feststellbaren Organbefund müssen Typhus und Paratyphus in die differenzialdiagnostischen Überlegungen einbezogen werden, insbesondere nach Reisen oder längeren Aufenthalten in Typhus-Endemiegebieten.

Folgende unspezifische Laborbefunde geben Hinweise auf Typhus- und Paratyphus-Erkrankungen:

  • Leukopenie,
  • Linksverschiebung des Blutbildes,
  • Aneosinophilie,
  • weitere: geringe Erhöhung der Leberenzyme, des C-reaktiven Proteins und der Blutsenkungsgeschwindigkeit.

Erregernachweis: Die beweisende Diagnostik von Typhus oder Paratyphus ist der direkte Erregernachweis, der aus Blut, Knochenmark, Harn, Stuhl und Duodenalsekret erfolgen kann. Der Nachweis gelingt am sichersten mit kultureller Anzucht aus dem Blut (Blutkultur) im Stadium der Kontinua bei nicht antibiotisch behandelten Patienten. Stuhlkulturen sind in dieser Zeit häufig negativ, sie werden in etwa 75 % der Fälle in der 2. oder 3. Woche positiv. Isolierte Stämme sollten im Interesse der nationalen Surveillance an das Nationale Referenzzentrum (NRZ) für Salmonellen und andere bakterielle Enteritiserreger übersandt werden.

Antikörpernachweis: Der einfachste Test ist die Bestimmung agglutinierender Antikörper gegen S.-Typhi-O- oder -H-Antigene im Serum (Widal-Test). Dieser Test ist jedoch hinsichtlich der Sensitivität und Spezifität nicht ausreichend und nur in engem Zusammenhang mit einer klinisch oder epidemiologisch gesicherten Typhus-Erkrankung aussagekräftig. Titer ab 1 : 2.000 oder ein 4-facher Titeranstieg können außerhalb der Endemiegebiete, z.B. in Deutschland, als serologischer Hinweis auf eine Infektion gewertet werden. Die Antikörperbestimmung gilt jedoch entsprechend der RKI-Falldefinition nicht als Laborbestätigung.

Therapie

Bei Typhus und Paratyphus muss mit schweren klinischen Krankheitsbildern gerechnet werden. An Typhus oder Paratyphus Erkrankte sollten in jedem Fall antibiotisch behandelt werden. Besonders geeignet ist eine Therapie mit dem Gyrasehemmer Ciprofloxacin (nur für Erwachsene) oder mit einem Breitspektrum-Cephalosporin wie z.B. Ceftriaxon über einen Zeitraum von 2 Wochen. Die klassische Therapie mit Chloramphenicol hat bei gleicher oder geringerer Wirksamkeit mehr mögliche Nebenwirkungen, so dass sie nicht mehr als Mittel der Wahl anzusehen ist. Geeignete Substanzen sind außerdem Cotrimoxazol und Amoxicillin (ß-Lactamantibiotikum). Eine adäquate antibakterielle Typhus-Therapie ist vor allem im frühen Stadium der Erkrankung sehr erfolgreich. Die Letalität liegt dann im Allgemeinen unter 1% und Komplikationen treten selten auf. Wegen zunehmender Resistenzentwicklung (gegen Chloramphenicol, Cotrimoxazol und Amoxicillin) in den Endemiegebieten hat die Gefahr eines Versagens der Therapie zugenommen. Soweit möglich sollten deshalb die Erregerisolate bezüglich ihrer Antibiotika-Sensitivität getestet werden.

Zur Sanierung von Dauerausscheidern wird die Gabe von Ciprofloxacin über einen Zeitraum von 4 Wochen empfohlen. Gute Erfolge werden auch durch eine Therapie mit Ceftriaxon für 2 Wochen erzielt. Bei Dauerausscheidern mit Gallensteinen kann eine chirurgische Sanierung mittels Cholecystektomie (nur unter gleichzeitiger Antibiotikatherapie) erforderlich sein.

Präventiv- und Bekämpfungsmaßnahmen

1. Präventive Maßnahmen

Typhus-Erreger werden in den meisten Fällen über Trinkwasser übertragen; in Endemiegebieten sollten Leitungswasser und damit hergestelltes Eis für Getränke nach Möglichkeit gemieden werden. Auch rohe oder nicht ausreichend erhitzte Speisen, wie Blatt- und Feinkostsalate, Meeresfrüchte, ungeschältes Obst oder Säfte können mit Typhus- und Paratyphus-Erregern kontaminiert sein. Es gilt deshalb in besonderer Weise die alte Regel erfahrener Tropenreisender „Peel it, cook it, or forget it! („Schäle es, koche es oder vergiss es!“). Im Übrigen gelten die allgemeinen küchenhygienischen Regeln zur Verhinderung der Kontamination und Vermehrung von Krankheitserregern in Lebensmitteln.

Impfung: Es stehen ein oral und ein parenteral zu applizierender Impfstoff gegen Typhus zur Verfügung, die besonders vor Reisen in die Endemiegebiete Asiens, Südamerikas und Nordafrikas, speziell bei einfachen Lebensbedingungen, sowie bei Ausbrüchen oder Katastrophen indiziert sind:

  • Der orale Lebendimpfstoff wird dreimal als magensaftresistente Kapsel im 2-Tage-Abstand eingenommen. Er besitzt eine gute Verträglichkeit und verleiht ca. 60% der Geimpften Schutz für mindestens ein Jahr. Eine Auffrischimpfung ist bei bestehendem Risiko nach einem Jahr indiziert.
  • Der parenteral zu verabreichende Impfstoff aus hochgereinigtem Vi-Antigen ist ebenfalls gut verträglich und bietet nach einmaliger Gabe ca. 60% der geimpften Erwachsenen und Kinder (über 2 Jahre) einen Impfschutz bis zu 3 Jahren.

Die bisherigen Studien zur Wirksamkeit gehen überwiegend von den induzierten Antikörpern aus. Kontrollstudien bei Reisenden fehlen fast völlig.

2. Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen

An Typhus oder Paratyphus erkrankte Personen sollten antibiotisch und – in der Regel – in einem Krankenhaus behandelt werden (Ausnahmen: leichter Verlauf, gute Betreuung). Die Pflege der Patienten erfordert strikte hygienische Bedingungen, z.B. Unterbringung im Einzelzimmer, wirksame Händehygiene, Kitteltausch nach jedem Patienten. Nach der Entlassung aus der stationären Behandlung bzw. nach dem Abschluss einer ambulanten Behandlung können die Patienten durch das Gesundheitsamt weiter beobachtet werden (§ 29 Abs. 1 IfSG), bis ein negatives Ergebnis von insgesamt 3 Stuhluntersuchungen vorliegt (erste Stuhlprobe frühestens 24 Stunden nach Abschluss der antimikrobiellen Therapie, Abstand der Proben 1–2 Tage). Eine Wiederzulassung zu Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen bzw. zu beruflicher Tätigkeit ist nach klinischer Genesung und Vorliegen von 3 aufeinander folgenden negativen Stuhlbefunden möglich.

Personen, die an Typhus oder Paratyphus erkrankt sind oder bei denen der Verdacht auf eine Erkrankung besteht, dürfen gemäß § 42 des Infektionsschutzgesetzes beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen bestimmter Lebensmittel (s. nachfolgende Aufstellung) nicht tätig sein, wenn sie mit den Lebensmitteln in Berührung kommen. Das gilt auch für Personen, die zeitweilige Ausscheider bzw. Dauerausscheider von S. Typhi oder S. Paratyphi sind sowie für Beschäftigte in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung.

Bei einer Tätigkeit in Lebensmittelbetrieben oder Gemeinschaftseinrichtungen sind nach einer Erkrankung spätere Kontrolluntersuchungen zum Ausschluss einer langfristigen Ausscheidung sinnvoll.

Lebensmittel gemäß § 42 IfSG sind:

  • Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
  • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
  • Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
  • Eiprodukte
  • Säuglings- und Kleinkindernahrung
  • Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
  • Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage, ausgenommen Dauerbackwaren
  • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen

Nach § 34 IfSG dürfen Personen, die an Typhus oder Paratyphus erkrankt oder dessen verdächtig sind, in Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr- oder Aufsichtstätigkeiten bzw. sonstigen Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Attest eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Ebenfalls gilt für in Gemeinschaftseinrichtungen betreute erkrankte Personen, dass sie diese nicht besuchen dürfen, bis eine Weiterverbreitung der Erkrankung nicht mehr zu befürchten ist.

Bei Ausscheidern von S. Typhi oder S. Paratyphi ist eine Belehrung über hygienische Verhaltensregeln und die Vermeidung von Infektionsrisiken erforderlich; eine Sanierung sollte angestrebt werden (ggf. in einer Einrichtung mit spezieller Erfahrung). Im Falle der beabsichtigten Aufnahme in ein Heim kann im Einverständnis mit der Einrichtung meist in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt eine individuelle Regelung (sanitärhygienische Bedingungen, Verhaltensanforderungen) getroffen werden (z.B. eigene Toilette), die eine Zulassung zu der Gemeinschaftseinrichtung ermöglicht.

Entsprechend § 34 IfSG ist ein Ausschluss von Kontaktpersonen aus Gemeinschaftseinrichtungen bis zum Vorliegen von 3 aufeinander folgenden negativen Stuhlproben im Abstand von 1–2 Tagen notwendig. Ausnahmen können in Absprache mit dem Gesundheitsamt erfolgen, wenn keine typhusverdächtigen Symptome vorliegen und wenn eine strikte Einhaltung der Hygienemaßnahmen (s.u.) gegeben ist.

Die Übertragung von S. Typhi und Paratyphi kann wirksam durch das Vermeiden von fäkal-oralen Schmierinfektionen, vor allem durch eine effektive Händehygiene (gründliches Waschen der Hände nach jedem Stuhlgang und vor der Zubereitung von Mahlzeiten, Verwendung von Einmal-Papierhandtüchern, Desinfektion mit alkoholischem Händedesinfektionsmittel), verhütet werden.

Eine wirksame postexpositionelle Prophylaxe ist nicht bekannt.

3. Maßnahmen bei Ausbrüchen

Bei Ausbrüchen ist das schnellstmögliche Ermitteln der Infektionsquelle bzw. des übertragenden Vehikels entscheidend, um Maßnahmen zur Erfassung der möglicherweise Infizierten und zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung einleiten zu können. Das zuständige Gesundheitsamt muss daher unverzüglich informiert werden. Besteht der Verdacht auf eine Übertragung durch bestimmte Lebensmittel, muss die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde sofort in Kenntnis gesetzt werden. Isolierte Stämme sollten zur weiteren Typisierung und Charakterisierung möglichst rasch an das NRZ gesandt werden.

Meldepflicht

Nach § 7 IfSG besteht eine Meldepflicht für alle direkten Nachweise von Salmonella Typhi und Salmonella Paratyphi.
Gemäß § 6 IfSG sind Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod an Typhus abdominalis und Paratyphus meldepflichtig.

Darüber hinaus stellt das Gesundheitsamt gemäß § 25 Abs. 1 IfSG ggf. eigene Ermittlungen an.

Falldefinition für Gesundheitsämter: Die vom RKI für Typhus abdominalis und Paratyphus verfassten Falldefinition für Gesundheitsämter können im Internet unter www.rki.de eingesehen werden. Den Gesundheitsämtern liegen die Falldefinitionen des RKI als Broschüre vor. Diese kann durch Einsendung eines mit 2,20 Euro frankierten und rückadressierten DinA4-Umschlags an folgende Adresse kostenfrei bestellt werden: Robert Koch-Institut, Abt. für Infektionsepidemiologie, Fachgebiet Surveillance, Seestrasse 10, 13353 Berlin, Stichwort „Falldefinitionen“

Beratungsangebot

Nationales Referenzzentrum (NRZ) für Salmonellen und andere bakterielle Enteritiserreger
Robert Koch-Institut (Bereich Wernigerode)
Fachbereich Bakterielle Infektionen
Leitung: Frau PD Dr. A. Flieger
Burgstraße 37, 38855 Wernigerode
Tel.: 030.18754–2522; –4206, Fax: 030.18754–4207
E-Mail: FliegerA@rki.de

Ausgewählte Informationsquellen

  1. Tropenmedizin in Klinik und Praxis: hrsg. v. W. Lang u. T. Löscher. – 3., völlig neu bearb. und erw. Aufl. – Georg Thieme Verlag, Stuttgart, New York, 2000, S. 206–221
  2. Harrisons Innere Medizin. Dt. Ausg. der 15. Aufl. Hrsg. der dt. Ausg. M. Dietel et al.--et aliter ABW Wiss.-Verl. Berlin, Leiben, 2003, 1071–1073
  3. Mandell GL, Bennett JE, Dolin R (Hrsg.): Principles and Practice of Infectious Diseases. Churchill Livingstone Inc, 5. ed. 2000: 2344–2362
  4. Heymann DL (ed.): Control of Communicable Diseases Manual. American Public Health Association, 2004,S. 577–583
  5. Crump JA et al.: The global burden of typhoid fever. Bull World Health Organ 2004; 82: 346–353
  6. RKI: Zur Situation bei wichtigen Infektionskrankheiten in Deutschland. Reiseassoziierte Infektionskrankheiten im Jahr 2007. Epid Bull 2008; 38: 327–328
  7. RKI: Bericht zu einem Todesfall nach Typhus abdominalis. Epid Bull 2006; 14: 109–110
  8. RKI: Zu einem Paratyphus-Ausbruch im Raum Ulm/Neu-Ulm 2004. Epid. Bull. 2005; 49: 457–459
  9. RKI: Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten für 2007. Berlin, 2008, S. 149–151 und S. 178–179 (im Internet: www.rki.de > Infektionsschutz > Infektionsepid. Jahrbuch)
  10. Falldefinitionen des Robert Koch-Instituts zur Übermittlung von Erkrankungs- oder Todesfällen und Nachweisen von Krankheitserregern. Ausgabe 2007 (im Internet: www.rki.de > Infektionsschutz > Infektionsschutzgesetz > Falldefinitionen)
  11. Schöneberg I, Gericke B, Müller B: Erkrankungen an Paratyphus in Deutschland. Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz 2000; 43 (4): 264–271. Springer-Verlag 2000
  12. Tschäpe H: Ansteckungsgefahr durch Typhus-Bakterien bei Reisen ins Ausland. Immunologie & Impfen 1999; 2: 60–66
  13. Suttorp N, Mielke M, Kiehl W, Stück B (Hrsg.): Infektionskrankheiten – verstehen, erkennen, behandeln. Georg Thieme Verlag Stuttgart, New York 2004, S. 506–507


Hinweise zur Reihe „Ratgeber Infektionskrankheiten“ bitten wir an das RKI, Abteilung Infektionsepidemiologie (Tel.: +49 (0)30 - 18754–3312, Fax: +49 (0)30 - 18754–3533) oder an die Redaktion des Epidemiologischen Bulletins zu richten. 

Stand: 09.01.2008

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