Wie werden Todesfälle durch Influenza erfasst?
Üblicherweise wird die Zahl der mit dem Auftreten von Influenza zusammenhängenden Todesfälle auf dem Wege eines statistischen Berechnungsverfahrens geschätzt, das - weltweit üblich - auf der so genannten Übersterblichkeit (Exzessmortalität) beruht. Die influenzabedingte Sterblichkeit (Mortalität) kann durch statistische Verfahren aus der Zahl der Gesamttodesfälle oder aus der Zahl der als „Pneumonie oder Influenza“ kodierten Todesfälle geschätzt werden. Dieser Ansatz wird gewählt, weil bei weitem nicht alle mit Influenza in Zusammenhang stehenden Todesfälle als solche erkannt oder gar labordiagnostisch bestätigt werden. Die Zahl der mit Influenza in Zusammenhang stehenden Todesfälle wird – vereinfacht dargestellt – als die Differenz berechnet, die sich ergibt, wenn von der Zahl aller Todesfälle, die während der Influenzawelle auftreten, die Todesfallzahl abgezogen wird, die (aus historischen Daten berechnet) aufgetreten wäre, wenn es keine Influenzawelle gegeben hätte. In Deutschland wird, wie in vielen anderen Ländern, die Zahl der Gesamttodesfälle für die Schätzung verwendet. Das Schätz-Verfahren ist im Epidemiologischen Bulletin 35/2007 ausführlich erläutert.
Die Zahl der geschätzten Todesfälle für die Influenzasaisons von 1984/85 bis 2009/2010 ist im Epidemiologischen Bulletin 10/2011 veröffentlicht. Nach „konservativer“ Schätzung betrug die durchschnittliche Exzessmortalität etwa 8.000 (mit größerem Unsicherheitsfaktor waren es etwa 11.000). Das bedeutet aber nicht, dass es in jeder Grippesaison eine Übersterblichkeit (Exzessmortalität) von 8.000 (bis 11.000) gibt. Die Übersterblichkeit bei den einzelnen Grippewellen kann stark schwanken, im vergangenen Jahrzehnt zwischen 0 und 19.000 (konservativ geschätzt). Die meisten Todesfälle gab es in der Grippesaison 2008/2009, dagegen wurde zum Beispiel in den Wintern 2000/2001 und in der Pandemie 2009/2010 keine nachweisbare Exzessmortalität beobachtet. Allerdings kann die verwendete statistische Methode auf Bevölkerungsniveau kleine Exzessmortalitäten unter Umständen nicht erkennen. Auch bei moderaten Grippewellen gibt es Todesfälle durch Influenza. Zwischen Mai 2009 und April 2010 waren Todesfälle mit labordiagnostisch nachgewiesener pandemischer Influenza über eine vom Bundesgesundheitsministerium erlassene Verordnung meldepflichtig, es wurden insgesamt 252 Todesfälle gemäß IfSG an das RKI übermittelt.
