Für den Arzt: Hinweise zu Probenentnahme und -versand
Die Probenentnahme erfolgt nach Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt und möglichst früh nach Symptombeginn unter Einhaltung adäquater persönlicher Schutzmaßnahmen (entsprechend ABAS-Beschluss 609, d.h. Tragen einer Atemschutzmaske des Standards FFP2 oder höher, Schutzbrille, Handschuhe, Schutzkittel).
- Erscheinungsdatum
- 10.08.2009
