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Wofür und für wen ist die Falldefinition der Neuen Influenza A/H1N1 gedacht?

Die Falldefinition hat zum Ziel, bundesweit einheitliche Kriterien im Rahmen der epidemiologischen Überwachung der Neuen Influenza A/H1N1 sicherzustellen. Mitarbeiter der Gesundheitsämter entscheiden anhand der Falldefinition, ob Erkrankungs- oder Todesfälle bzw. Nachweise von Krankheitserregern, die ihnen gemeldet werden, an die zuständige Landesbehörde zu übermitteln sind.

Die Zielgruppe der Falldefinition sind Mitarbeiter der Gesundheitsämter, die die Entscheidung zur Übermittlung treffen.

Bei der Falldefinition handelt es sich nicht um Empfehlungen zur Diagnostik bzw. zur Meldung von Neuer Influenza A/H1N1.

Stand: 13.11.2009

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