Hinweise zum Transport von Tierkadavern mit Verdacht auf hochpathogene aviäre Influenza
Tierkadaver mit Verdacht auf hochpathogene aviäre Influenza sind nach den Bedingungen für ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie A (UN 2814) zu befördern
(Epidemiologisches Bulletin 28 / 2007).
Die Einhaltung sämtlicher gefahrgutrechtlicher Anforderungen stellt die zuständigen Behörden jedoch gerade bei einzelnen, in der Natur aufgefundenen Tierkörpern vor erhebliche Schwierigkeiten. Die aktualisierte Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung vom 16.01.2008 geht in sachgerechter Weise auf diese Problematik ein.
