Wie hatte sich Deutschland auf die Pandemie vorbereitet?
Deutschland hatte sich seit Jahren auf eine Influenzapandemie vorbereitet. Das Robert Koch-Institut hatte den gemeinsam von Bund und Ländern getragenen Nationalen Influenzapandemieplan Anfang 2005 und eine aktualisierte Fassung 2007 veröffentlicht. Der Nationale Pandemieplan enthält einen Überblick über Maßnahmen (Teil 1), Aufgaben und Handlungsempfehlungen (Teil 2) und erläutert die wissenschaftlichen Zusammenhänge der Pandemieplanung (Teil 3). Im Anhang sind grundlegende fachliche Empfehlungen und Checklisten enthalten. Außerdem trugen Übungen dazu bei, die Abläufe für den Notfall einzuüben und Schwachstellen zu identifizieren.
Der Nationale Pandemieplan gibt einen Rahmen vor, der die Grundlage für die Pandemiepläne der Länder und die Ausführungspläne der Kommunen bildet. Mit der Erarbeitung der Influenzapandemiepläne der Länder erfolgte eine Konkretisierung der im Nationalen Influenzapandemieplan vorgesehenen Maßnahmen für das jeweilige Land. Diese stellen die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes dar und unterstützen die Planungen auf kommunaler Ebene. Darüber hinaus enthalten die Landespandemiepläne Informationen, Hinweise und Empfehlungen für die verantwortlichen Einrichtungen und Ebenen. Damit wird auch das Anliegen der Gesundheitsministerkonferenz unterstützt, die in einem Beschluss vom Dezember 2005 alle verantwortlichen Institutionen und Ebenen, insbesondere die Ärzteschaft, die Krankenhäuser sowie Rettungs- und Hilfsdienste aufgefordert hatte, Vorbereitungen in ihrem Bereich zu treffen.
Für vordringlich hielten Bund und Länder insbesondere die möglichst schnelle Verfügbarkeit eines Impfstoffs. Die Bundesregierung hatte daher frühzeitig die Entwicklung von Prototyp-Impfstoffen gefördert. In Deutschland hatten sich Impfstoffhersteller verpflichtet, eine frühestmögliche Bereitstellung eines Impfstoffs zu gewährleisten.
Erkrankte Menschen können mit antiviralen Arzneimitteln (Neuraminidasehemmern) behandelt werden. Die Länder haben antivirale Arzneimittel bevorratet, im Durchschnitt für 20% der Bevölkerung. Damit kann bei einer mittelschweren Pandemie nach den Ausführungen im Pandemieplan davon ausgegangen werden, dass Erkrankte im Pandemiefall eine Therapie mit antiviralen Arzneimitteln erhalten können. Im Bedarfsfall können aus einer Bundesreserve antivirale Medikamente für weitere 10% der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden.
Außerdem war die syndromische Surveillance, das ist die Überwachung und Bewertung des Krankheitsgeschehens, ausgebaut und ab dem Jahr 2006 auch auf den Sommer ausgedehnt worden (siehe auch Frage „Wie wird die Grippe-Aktivität in Deutschland erfasst?“). Auch das Nationale Referenzzentrum für Influenza zur genauen Untersuchung von Viren war verstärkt worden.
Persönliche Hygienemaßnahmen können dazu beitragen, das Erkrankungsrisiko zu senken. Daher hatten das Robert Koch-Institut und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im März 2009 die Aktion „Wir gegen Viren“ gestartet. Diese Aktion stellt die Verhaltensweisen vor, mit denen man sich und andere besser vor Ansteckung schützen kann. Erster Schwerpunkt der Aktion war das Händewaschen als zentrale Hygiene-Maßnahme im Alltag (www.wir-gegen-viren.de).
Zur Information und Aufklärung der Öffentlichkeit und der Fachöffentlichkeit über das Infektionsgeschehen gab es Planungen (siehe Nationaler Pandemieplan, Teil III, Kapitel 19) sowie Übungen.
Stand: 27.07.2010
