Fortgesetzte SARS-Surveillance:
Empfehlungen zum Umgang mit Kontaktpersonen bei erneutem Auftreten von Schwerem Akutem Respiratorischem Syndrom (SARS) in der Nach-Ausbruchsphase
Gültig für die Nach- bzw. Nicht-Ausbruchs-Phase, d.h. solange es weltweit keine etablierten Gebiete mit lokalen Übertragungen gibt.
Kontakte der Kategorie I
Definition für Kategorie I
Mindestens ein Kontakt folgender Art ohne situationsgerechte Infektionsschutzmaßnahmen1 mit einem klinischen (nur im Rahmen einer Krankenhaus-SARS-Frühwarnung, siehe [1], oder eines vergleichbaren Ausbruchsgeschehens) oder klinisch-laborbestätigten Fall von SARS (gemäß Falldefinition, siehe [1]) zu einem Zeitpunkt, an dem dieser bereits Symptome hatte:
- direkter Kontakt mit Sekreten
- Intimkontakt
- pflegerische Tätigkeit oder körperliche Untersuchung
- Lebensgemeinschaft im selben Haushalt
- Aufenthalt im selben geschlossenen Raum mit einem Abstand von 2 Metern oder weniger2
Empfohlene Maßnahmen für Kontakte der Kategorie I
- Ermittlung und namentliche Registrierung durch das Gesundheitsamt des Gebiets, wo der Fall auftrat bzw. zuerst gemeldet wurde3
- Information über SARS-Krankheitsbild und -verlauf, Übertragungsrisiken sowie über die bevorstehenden Maßnahmen
- häusliche Absonderung4 für 10 Tage nach dem letzten Kontakt mit dem Fall
- Gesundheitsüberwachung5 für 10 Tage nach dem letzten Kontakt mit dem Fall
Kontakte der Kategorie II
Definition für Kategorie II
Mindestens ein Kontakt folgender Art mit einem klinischen (nur im Rahmen einer Krankenhaus-SARS-Frühwarnung, siehe [1], oder eines vergleichbaren Ausbruchsgeschehens) oder klinisch-laborbestätigten Fall von SARS (gemäß Falldefinition, siehe [1]) zu einem Zeitpunkt, an dem dieser bereits Symptome hatte:
- Kontakt der Kategorie I, aber mit situationsgerechten Infektionsschutzmaßnahmen
- Aufenthalt im selben geschlossenen Raum mit einem Abstand von mehr als 2 Metern
Empfohlene Maßnahmen für Kontakte der Kategorie II
- Ermittlung und namentliche Registrierung durch das Gesundheitsamt des Gebiets, wo der Fall auftrat bzw. zuerst gemeldet wurde3
- Information über SARS-Krankheitsbild und -verlauf sowie Übertragungsrisiken
- tägliche Messung der Körpertemperatur durch die Person selbst für 10 Tage nach dem letzten Kontakt mit dem Fall
- bei Auftreten von Symptomen Besprechung des weiteren Vorgehens mit dem Gesundheitsamt, einem Arzt oder einem Krankenhaus6
Anmerkungen
Für Kontakte innerhalb des medizinischen Umfelds gilt folgendes:
- Bereits stationäre Patienten werden unter regelmäßiger Temperaturkontrolle einzeln oder als Kohorte isoliert und Vorsorgemaßnahmen zur Verringerung des Übertragungsrisikos getroffen (siehe [2]). Eine Kohortenisolierung sollte nur bei Patienten erfolgen, die Kontakt zum gleichen Indexfall hatten.
- Für exponiertes Personal gelten die hier aufgeführten Einteilungen und Empfehlungen.
- Entwickelt eine Kontaktperson Symptome, welche die Falldefinition für einen klinischen oder klinisch-laborbestätigten Fall von SARS erfüllen, müssen auch die Kontaktpersonen dieses Patienten ermittelt und entsprechend dieser Empfehlungen eingeordnet und behandelt werden.
- Wenn im Rahmen weiterer Diagnostik oder anderer Erkenntnisse SARS ausgeschlossen wurde, z.B., weil eine andere die Befunde erklärende Diagnose gestellt und gesichert werden konnte, können alle zuvor ergriffenen Infektionsschutzmaßnahmen abgesetzt werden. Dies beinhaltet auch eine entsprechende Benachrichtigung der Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt.
Erläuterungen
- Als situationsgerechte Infektionsschutzmaßnahmen in diesem Zusammenhang gelten bereits das Tragen eines chirurgischen Mund-Nasen-Schutzes durch die Kontaktperson und/oder durch die erkrankte Person, sowie Händedesinfektion nach körperlichem Kontakt. Achtung: Die oben genannten Empfehlungen zum Mund-Nasen-Schutz beziehen sich lediglich auf den Erstkontakt mit dem Patienten, vor Bekanntwerden der Diagnose. Zur Behandlung und Pflege von bereits bekannten SARS-Patienten siehe [2].
- Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten können ggf. auch Personen als Kontaktpersonen eingestuft werden, die einen größeren Abstand als 2 Meter zum Fall hatten.
- Falls sich die Kontaktperson nicht mehr im Einzugsgebiet des für den Fall zuständigen Gesundheitsamts aufhält, informiert dieses das für den Aufenthalts- bzw. Wohnort der Kontaktperson zuständige Gesundheitsamt.
Häusliche Absonderung beinhaltet:
- Wohnung/Haushalt nicht verlassen
- Empfang von Besuch ist auf das Notwendigste zu beschränken
- keine Beschränkungen für Mitbewohner
Gesundheitsüberwachung beinhaltet:
- zweimal tägliches Messen der Körpertemperatur durch die Person selbst
- tägliche telefonische Nachfrage durch das Gesundheitsamt
- Das zuständige Gesundheitsamt sollte bei Auftreten von Symptomen in jedem Fall umgehend informiert werden.
Verweise auf ergänzende RKI-Dokumente
[1] RKI: "Zur fortgesetzten SARS-Surveillance in Deutschland"
Stand: 25.11.2003
