Navigation und Service

Aus welchen Laborbefunden ergibt sich eine meldepflichtige Hepatitis-C-Infektion?

Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG gilt eine namentliche Meldepflicht für alle Nachweise einer Hepatitis C (HCV), soweit nicht bekannt ist, dass eine chronische Infektion vorliegt.

Die Labordiagnostik sollte gemäß gültiger Leitlinien erfolgen (s.u.). Meldepflichtig ist der bestätigte HCV-Antikörpernachweis oder HCV-Nukleinsäurenachweis. Nicht gemeldet werden sollte ein unbestätigter HCV-Antikörpernachweis, wenn z.B. nur ein ELISA durchgeführt wurde. In diesen Fällen ist anzustreben, die Diagnostik durch einen geeigneten Zusatztest zu komplettieren (s. Leitlinien zur Diagnostik).

Abweichend von der allgemeinen gesetzlichen Regelung sind die Nachweise von Hepatitis-C-Virus grundsätzlich immer zu melden, ohne dass es darauf ankommt, ob sie auf eine akute Infektion hinweisen. Hintergrund ist zum einen, dass die verfügbaren Labortests keine Differenzierung zwischen einer akuten und einer chronischen Infektion erlauben. Zum anderen verläuft die Mehrzahl der Hepatitis-C-Neuinfektionen asymptomatisch, so dass akute Infektionen in aller Regel nicht in diesem frühen Infektionsstadium diagnostiziert werden, sondern erstmals dann diagnostiziert werden, wenn sie bereits chronisch sind.

Von diesem Grundsatz sieht das Gesetz eine Ausnahme für den Fall vor, dass dem zur Meldung verpflichteten Labor bekannt ist, dass eine chronische Infektion vorliegt. Dies betrifft vor allem folgende zwei Fallgestaltungen:

  • Das Labor hat diesen Befund zum gleichen Patienten bereits früher erhoben (und gemeldet).
  • Der einsendende Arzt hat auf dem Überweisungs-/Abrechnungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung eine "Kontrolluntersuchung einer bekannten Infektion" angekreuzt.

Leitlinien

  • Mertens Th, Haller O, Klenk HD (Hrsg.). In: Diagnostik und Therapie von Viruskrankheiten: Leitlinien der Gesellschaft für Virologie, 2. Auflage. Urban & Fischer, München, 2004
  • Update der S3-Leitlinie (AWMF Reg.-Nr. 021/012) der Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten und des Kompetenznetzes Hepatitis "Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepatitis C Virus (HCV) - Infektion". Z. Gastroenterol. 48: 289-351 (2010)

Stand: 24.03.2010

Gesundheits­monitoring

In­fek­ti­ons­schutz

For­schung

Kom­mis­sio­nen

Ser­vice

Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit