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Meldebögen gemäß § 7 Absatz 3 IfSG

Nachweise von Treponema pallidum, HIV, Echinococcus spp., Plasmodium spp., Rubellavirus (nur bei konnatalen Infektionen) und Toxoplasma gondii (nur bei konnatalen Infektionen) werden nichtnamentlich direkt an das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldet.

Die Meldung gemäß § 7 Abs. 3 IfSG erfolgt auf einem Durchschlagbogen. Das Original wird vom meldepflichtigen Labor ausgefüllt und an das RKI gesandt. Der Durchschlag wird an den Arzt, der die Probe eingesandt hat, geschickt. Der einsendende Arzt unterstützt das meldepflichtige Labor bei der Erhebung weiterer relevanter Angaben und schickt den Durchschlag nach Vervollständigung an das RKI.

Jeder Meldebogen mit Durchschlagbogen trägt eine fortlaufende Nummer. Die zusammengehörigen Melde- und Durchschlagbögen können dann im RKI anhand der gleichlautenden Nummer zugeordnet werden. Meldungen auf fotokopierten Bögen können deshalb nicht akzeptiert werden!

Meldebögen für die Erregernachweise gemäß § 7 Abs. 3 IfSG können bezogen werden:

per Fax:
+49 (0)30 - 18754-3533

per E-Mail:
IfSG-Laborinfo

per Post:
Robert Koch-Institut
Abt. für Infektionsepidemiologie
Seestr. 10
13353 Berlin

Erhebungsbögen zur Ansicht


ACHTUNG!
Erhebungsbögen können NICHT ausgedruckt werden, bitte fordern Sie sie an unter (s.o.):

IfSG-Laborinfo
Stand: 10.01.2005

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