Meldebögen gemäß § 7 Absatz 3 IfSG
Nachweise von Treponema pallidum, HIV, Echinococcus spp., Plasmodium spp., Rubellavirus (nur bei konnatalen Infektionen) und Toxoplasma gondii (nur bei konnatalen Infektionen) werden nichtnamentlich direkt an das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldet.
Die Meldung gemäß § 7 Abs. 3 IfSG erfolgt auf einem Durchschlagbogen. Das Original wird vom meldepflichtigen Labor ausgefüllt und an das RKI gesandt. Der Durchschlag wird an den Arzt, der die Probe eingesandt hat, geschickt. Der einsendende Arzt unterstützt das meldepflichtige Labor bei der Erhebung weiterer relevanter Angaben und schickt den Durchschlag nach Vervollständigung an das RKI.
Jeder Meldebogen mit Durchschlagbogen trägt eine fortlaufende Nummer. Die zusammengehörigen Melde- und Durchschlagbögen können dann im RKI anhand der gleichlautenden Nummer zugeordnet werden. Meldungen auf fotokopierten Bögen können deshalb nicht akzeptiert werden!
Meldebögen für die Erregernachweise gemäß § 7 Abs. 3 IfSG können bezogen werden:
per Fax:
+49 (0)30 - 18754-3533
per E-Mail:
IfSG-Laborinfo
per Post:
Robert Koch-Institut
Abt. für Infektionsepidemiologie
Seestr. 10
13353 Berlin
Erhebungsbögen zur Ansicht
ACHTUNG!
Erhebungsbögen können NICHT ausgedruckt werden, bitte fordern Sie sie an unter (s.o.):
- Meldung der Syphilis gemäß §7 Abs. 3 IfSG (PDF, 436 KB)
- Meldung von HIV gemäß §7 Abs. 3 IfSG (PDF, 94 KB)
- Meldung von Echinokokkose gemäß §7 Abs. 3 IfSG (PDF, 360 KB)
- Meldung von Malaria gemäß §7 Abs. 3 IfSG (PDF, 401 KB)
- Meldung von Röteln/Toxoplasmose gemäß §7 Abs. 3 IfSG (PDF, 157 KB)
