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Robert Koch-Institut hat zehnte Genehmigung für Stammzellenforschung erteilt

Pressemitteilung des Robert Koch-Instituts

Am 10.06.2005 hat das Robert Koch-Institut die zehnte Genehmigung nach dem Stammzellgesetz für Forschungsarbeiten mit humanen embryonalen Stammzellen (ES-Zellen) erteilt. Sie ergeht an Prof. Dr. Oliver Brüstle vom Institut für Rekonstruktive Neurobiologie, Universitätsklinikum Bonn, und erweitert seine erste Genehmigung vom 20.12.2002.

In dem nun ergänzend genehmigten Projekt sollen die Vermehrung humaner ES-Zellen standardisiert und verschiedene neue Methoden erarbeitet werden, mit denen bestimmte Typen von Nervenzellen und Nervenvorläuferzellen in besonders hoher Reinheit gewonnen werden können. Eine hohe Reinheit der differenzierten Zellen ist eine der Voraussetzungen für eine mögliche spätere Anwendung in der Zellersatztherapie, beispielsweise zur Behandlung neurodegenerativer Erkrankungen.

Weitere Informationen sind im öffentlichen Register über genehmigte Forschungsvorhaben auf den Internet-Seiten des Robert Koch-Instituts einsehbar unter

www.rki.de/DE/Content/Gesund/Stammzellen/Register/register__node.html

Das Robert Koch-Institut ist die zuständige Genehmigungsbehörde für Anträge auf Import und Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen. Das Robert Koch-Institut holt die Stellungnahme der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES) ein. Zum beantragten Vorhaben lag eine positive Stellungnahme der ZES vor.

Erscheinungsdatum
10. Juni 2005

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