Die STIKO empfiehlt die Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis möglichst mit Kombinationsimpfstoffen durchzuführen, um dem Säugling Impftermine und zusätzliche Injektionen zu ersparen. Je nachdem welcher Impfstoff verwendet wird (2-, 3-, 5- oder 6-fach Impfstoffe), sind unterschiedliche Impfschemata anzuwenden.
Seit dem 25.06.2020 empfiehlt die STIKO bei Verwendung des 5-oder 6-fach Impfstoffs für die Grundimmunisierung bei reifgeborenen Säuglingen das neue reduzierte 2+1-Impfschema. Reifgeborene Säuglinge erhalten somit drei Mehrfach-Impfungen: Die ersten beiden Impfstoffdosen der Mehrfach-Impfung im Alter von 2 und 4 Monaten (= 2 Impfstoffdosen im Mindestabstand von 2 Monaten), die dritte Impfstoffdosis im Alter von 11 Monaten (+ 1 Impfstoffdosis im Mindestabstand von 6 Monaten zur zweiten Impfung). Um einen Langzeitschutz aufzubauen, ist es besonders wichtig, zwischen der zweiten und dritten Impfung einen Mindestabstand von 6 Monaten einzuhalten. Bei diesem neuen Impfschema entfällt die bisherige Impfstoffdosis im 3. Lebensmonat (ehemals „3+1“-Impfschema).
Frühgeborene, die vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren sind, sollen aufgrund des noch nicht ausgereiften Immunsystems die Mehrfach-Impfung auch weiterhin nach dem bisher empfohlenen 3+1-Impfschema mit vier Impfstoffdosen erhalten und zwar im Alter von 2, 3, 4 und 11 Monaten. Zwischen den ersten drei Impfstoffdosen soll jeweils ein Mindestabstand von 4 Wochen liegen; zwischen der dritten und vierten Impfstoffdosis ist ein Mindestabstand von 6 Monaten einzuhalten.
Bereits begonnene Impfserien nach altem Schema unter Verwendung eines Mehrfach-Impfstoffs müssen nach dem 3+1-Schema beendet werden.
Für die 6-fach-Impfung nach dem 2+1-Schema stehen zurzeit die folgenden Impfstoffe zur Verfügung: Hexyon, Infanrix hexa und Vaxelis. Von den 5-fach-Impfstoffen ist nur Infanrix-IPV+Hib für ein 2+1-Impfschema zugelassen.
Die anderen 5-fach Impfstoffe sind nur unter Verwendung eines 3+1-Impfschemas zugelassen.
Die STIKO weist daraufhin, dass ein rechtzeitiger Beginn der Impfserie und das Einhalten der empfohlenen Impftermine sowie der Mindestabstände zwischen den Impfungen für einen sicheren Impfschutz besonders wichtig sind. Die erste Auffrischimpfung sollte im Alter von 5-6 Jahren erfolgen und die zweite Auffrischimpfung im Alter von 9-17 Jahren mit einem Mindestabstand von 10 Jahren zur letzten Impfstoffdosis. Weitere Auffrischimpfungen sind nur bei entsprechender Indikation wie z. B. berufliche der private Reisen in Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko notwendig, siehe Epid Bull 34/2020.
Bis zur Einführung der Impfempfehlung mit inaktivierten Polioimpfstoffen (IPV) im Jahr 1998 wurde die Grundimmunisierung mit oralen Lebendimpfstoffen (OVP) nach den folgenden Impfschemata durchgeführt:
Neue Bundesländer (ehemalige DDR): 3 x monovalent (Typen I-III) und 2 x trivalent
Alte Bundesländer (ehemalige BRD): 3 x trivalent
Hierbei ist zu beachten, dass drei Impfungen mit den ehemals eingesetzten monovalenten Polioimpfstoffen (Typen I-III) nur als eine Impfung gelten. Für eine komplette Grundimmunisierung sind daher mindestens zwei weitere Impfungen mit einem trivalenten Impfstoff erforderlich. Die dreimalige Impfung mit jeweils einem trivalenten Impfstoff gilt als komplette Grundimmunisierung.
Stand: 10.07.2020