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Masernimpfung: Wirksamkeit, Sicherheit und Kontraindikationen

Stand: 02.02.2024

Sind Einfachimpfstoffe gegen Masern in Deutschland zu bekommen?

Einfachimpfstoffe (monovalente Impfstoffe) gegen Masern sind seit 2018 in der EU nicht mehr verfügbar. Bereits seit 2014 waren nur noch wenige Kontingente eines monovalenten Impfstoffs im Rahmen eines Parallelimportes (PEI: Parallelimport-Arzneimittel) in Deutschland erhältlich.

Stand: 28.02.2020

Warum sollte gegen Masern mit einem Kombinationsimpfstoff geimpft werden?

Die Verwendung von Kombinationsimpfstoffen hat deutliche Vorteile, da die Anzahl der notwendigen Einzelimpfungen reduziert wird. Es gibt die 3-fach-Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfung) oder die 4-fach Impfung, die zusätzlich gegen Windpocken (MMRV) schützt.

Zwei Impfungen mit einem MMR-Impfstoff schützen zum Beispiel gleichzeitig vor drei Erkrankungen (Mumps, Masern, Röteln), für die ansonsten sechs Impfungen nötig gewesen wären. Mögliche Nebenwirkungen der Impfung werden ebenfalls reduziert, da insgesamt weniger Impfungen notwendig sind.

Weniger Impfungen bedeuten eine geringere Schmerzbelastung für die Kinder und einen geringeren zeitlichen Aufwand für Eltern und Ärzte. Mehr Kinder können rechtzeitig einen zuverlässigen Schutz gegen Masern, Mumps, Röteln (und ggf. Windpocken) aufbauen, da weniger Impftermine für einen ausreichenden Impfschutz benötigt werden.

Ein Kombinationsimpfstoff ist in der Regel genauso wirksam und verträglich wie die entsprechenden Einzelimpfstoffe. Studien weltweit zeigen, dass schwere unerwünschte Nebenwirkungen bei den MMR(V)-Impfstoffen nur sehr selten auftreten. Die Verwendung von Kombinationsimpfstoffen wird daher von der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausdrücklich empfohlen.

Stand: 28.02.2020

Wie ist vorzugehen, wenn bereits mit den Totimpfstoffen Quinto Virelon oder Fractivac gegen Masern vorgeimpft wurde?

Bei Quinto Virelon (Mehrfachimpfstoff, DPT-IPV-M) und Fractivac (monovalent gegen Masern) handelte es sich um Totimpfstoffe gegen Masern, die Ende der 1960er Jahre bis Mitte der 1970er Jahre in der damaligen Bundesrepublik verimpft wurden (in der DDR kamen nur Masern-Lebendimpfstoffe zum Einsatz). Die Impfserie bestand aus zwei bzw. drei Impfstoffdosen. Ab 1976 waren beide Impfstoffe in Deutschland nicht mehr erhältlich. Diese Impfstoffe induzierten eine unzureichende Immunität. Ferner wurde beobachtet, dass im Falle einer Infektion mit Masernviren (Durchbrucherkrankung) ein atypisches Masernsyndrom mit Pneumonien auftrat. Es ist nicht bekannt, wie lange nach einer verabreichten Impfung eine Durchbrucherkrankung mit einem atypischen Masernsyndrom auftreten kann.

Personen, die lediglich mit einem Totimpfstoff gegen Masern geimpft wurden, gelten als ungeimpft, selbst wenn mehr als eine Impfstoffdosis verabreicht wurde. Dasselbe gilt für Personen, bei denen nicht bekannt ist, mit welchem Impfstoff sie in den 1960er und 1970er Jahren geimpft wurden. Die genannten Personengruppen sollten entsprechend der STIKO-Empfehlungen geimpft werden. Da die STIKO-Empfehlung nur nach 1970 Geborene umfasst, kann eine individuelle Impfentscheidung von Personen, die 1970 und vorher geboren und mit einem Totimpfstoff geimpft worden sind, sinnvoll sein.

Stand: 02.02.2024

Wie wirksam sind Impfstoffe gegen Masern?

Die aktive Impfung gegen Masern führt zu einer humoralen und zellulären Immunantwort, die der Immunantwort nach einer natürlichen Infektion mit Masern (in etwa) entspricht. Die Impfung bietet damit einen langanhaltenden und sicheren Schutz gegen eine Masernerkrankung.

Zahlreiche, weltweit durchgeführte Studien zeigen, dass bereits nach einmaliger Impfung gegen Masern 92% der Geimpften vor einer Masernerkrankung geschützt sind. Die Wirksamkeit einer einmaligen Impfung zur Verhinderung von sekundären Erkrankungsfällen unter Haushaltskontakten beträgt ebenfalls 92%. Die Wirksamkeit der zweifachen Impfung gegen Masern liegt in Deutschland bei 98% bis 99%. Die WHO schätzt die Qualität der Evidenz zur Impfwirksamkeit als hoch ein.

Epidemiologische Daten zeigen, dass der Impfstoff bei Erwachsenen genauso gut wirkt wie bei Kindern.

Stand: 28.02.2020

Wie lange hält der Impfschutz gegen Masern an?

Nach einer zweifachen Impfung gegen Masern wird grundsätzlich eine lebenslange Immunität angenommen. Auch ein langsames Absinken der IgG-Titer bei Geimpften über die Zeit bedeutet nach dem jetzigen Stand der Wissenschaft kein Nachlassen des Impfschutzes.

Die theoretische Möglichkeit einer zukünftigen tatsächlichen Abnahme der Immunität in der geimpften Bevölkerung wird diskutiert. Es ist denkbar, dass durch die Unterbrechung der Viruszirkulation der Immunschutz der Bevölkerung nicht mehr durch Kontakt mit Wildviren geboostert (aufgefrischt) wird. Ob die Auffrischung jedoch zur Aufrechterhaltung einer ausreichenden Immunität notwendig ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht eindeutig geklärt werden. Eine epidemiologische Relevanz scheint die fehlende Auffrischung nicht zu haben, wie. Daten aus Ländern zeigen, die die Masern schon vor Jahren eliminiert haben. So sieht man z.B. in Finnland bei gleichbleibend hohen Impfquoten kein Nachlassen des Impfschutzes gegen Masern über die Zeit.

Stand: 28.02.2020

Warum können 2-fach gegen Masern Geimpfte in seltenen Fällen trotzdem an Masern erkranken?

Wie alle medizinischen Maßnahmen sind auch Impfungen nicht zu 100% wirksam. Die zweifache Masernimpfung verhindert bei etwa 98% bis 99% der Geimpften den Ausbruch einer Erkrankung und führt bei ihnen in der Regel zu einem lebenslangen Schutz.

Die Ursachen für ein Impfversagen sind vielfältig. Es wird hier unterschieden zwischen dem primären und dem sekundären Impfversagen. Ein primäres Impfversagen tritt auf, wenn nach der Impfung keine Immunität entwickelt wurde. Das kann z.B. bei Immundefizienz der Fall sein oder durch Wechselwirkungen mit mütterlichen Antikörpern bei Säuglingen verursacht werden. Auch Fehler bei der Lagerung oder bei der Anwendung des Impfstoffes kommen als Gründe für ein primäres Impfversagen in Frage.

Ein sekundäres Impfversagen liegt vor, wenn eine Immunität nach der Impfung im Laufe der Zeit nachlässt ("waning immunity"). Dieses Phänomen wird nur selten beobachtet. Ein Absinken der IgG-Titer bei Geimpften über die Zeit bedeutet dagegen i.d.R. kein Nachlassen der Immunität.

Bei Verdacht auf eine akute Masernerkrankung nach zweimaliger Impfung spricht labordiagnostisch das Fehlen von IgM-Antikörpern bei gleichzeitig hohem IgG-Titer für ein sekundäres Impfversagen. Typischerweise weisen die IgG-Antikörper eine hohe Avidität (Bindungsfähigkeit) auf.

Personen, die trotz Impfung erkranken, haben meist einen leichteren oder untypischen Krankheitsverlauf der Masern im Vergleich zu Ungeimpften und übertragen nur sehr selten die Masernviren auf Kontaktpersonen.

Stand: 28.02.2020

Warum steigt der Anteil der Geimpften unter den Masernfällen?

Nach einer zweifachen Impfung gegen Masern ist grundsätzlich von einer lebenslangen Immunität gegen Masern auszugehen. In den letzten Jahren wird jedoch ein steigender Anteil an zweimal Geimpften unter den gemeldeten Masernfällen beobachtet. Wie kommt das?

Bei steigender Durchimpfung der Bevölkerung erhöht sich die Zahl der Geimpften und vermindert sich die der Ungeimpften in der Bevölkerung. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Masernfälle. Da jedoch ein Impfversagen auch nach zweimaliger Impfung vorkommen kann (die Wirksamkeit liegt etwa bei 98%-99%), werden sich unter den an Masern Erkrankten auch geimpfte Personen befinden. Bei sinkenden Fallzahlen verändert sich das Zahlenverhältnis zwischen geimpften und ungeimpften Personen unter den Fällen: der Anteil der geimpften Fälle steigt an.

Ein Zahlenbeispiel kann das verdeutlichen: Sind von 100 Personen nur 50 geimpft (Impfquote 50%), so hat bei einer Impfstoff-Wirksamkeit von 98% rechnerisch 1 geimpfte Person keinen Schutz vor einer Maserninfektion und könnte im Falle einer Exposition erkranken. Bei den 50 Ungeimpften ist davon auszugehen, dass sie alle nach Exposition erkranken. Das heißt, 51 von 100 Personen erkranken und unter diesen 51 Erkrankten wäre 1 geimpfte Person, was einem Anteil der Geimpften unter den Erkrankten von 2% entspricht. Sind dagegen doppelt so viele Personen geimpft (nämlich alle 100, Impfquote 100%), verdoppelt sich bei gleichbleibender Impfstoff-Wirksamkeit von 98% auch die Zahl derjenigen, die trotz Impfung keinen Schutz entwickeln und damit bei Exposition an Masern erkranken könnten (von 1 auf 2 Personen). In diesem Fall würden zwar nur 2 von 100 Personen erkranken, aber der Anteil der Geimpften unter den Erkrankten wäre 100%.

Obwohl der beschriebene epidemiologische Effekt eine gute Erklärung für den steigenden Anteil der Geimpften unter den Masernfällen darstellt, sollte natürlich auch die theoretische Möglichkeit einer tatsächlich sinkenden Immunität in der Bevölkerung nach Impfung nicht außer Betracht gelassen werden. So führt eine Unterbrechung der Viruszirkulation dazu, dass der Immunschutz der Bevölkerung nicht mehr durch Kontakt mit Wildviren geboostert (aufgefrischt) wird. Ob dies jedoch tatsächlich zur Aufrechterhaltung einer ausreichenden Immunität notwendig ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht eindeutig geklärt werden. Daten aus Ländern, die die Masern schon vor Jahren eliminiert haben, wie z.B. Finnland, sprechen dagegen. Dort sieht man bei gleichbleibend hohen Impfquoten kein Nachlassen des Impfschutzes gegen Masern über die Jahre.

Stand: 28.02.2020

Wie schnell werden nach der Masernimpfung Antikörper gebildet?

Die ersten IgM-Antikörper gegen Masern können etwa 12 bis 15 Tage nach der ersten MMR-Impfung nachgewiesen werden. Von einem Schutz ist bei ca. 92% der Geimpften nach 3 bis 4 Wochen auszugehen. In der Regel reagieren Personen, die nach der ersten Impfung keine Antikörper gebildet haben, in der beschriebenen Weise auf die zweite Impfung (Wirksamkeit von 98%-99%). Eine serologische Testung nach Impfung wird nicht empfohlen.

Stand: 28.02.2020

Wie soll vorgegangen werden, wenn nach einer zweifachen Impfung keine Antikörper gegen Masern nachweisbar sind?

Sind zwei Impfungen gegen Masern dokumentiert, kann auch bei Fehlen von bzw. grenzwertigen Antikörperspiegeln ein Schutz gegen Masern mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden. Eine dritte Impfung gegen Masern ist nicht erforderlich. Der Schutz nach einer zweifachen Impfung hält wahrscheinlich lebenslang an.

Der Masernschutz wird sowohl durch eine humorale (durch Antikörper vermittelt) wie auch durch eine zelluläre Immunität erzeugt. Die durch die Impfung oder Wildvirusinfektion vermittelten IgG-Antikörper werden noch Jahre nach der Impfung/Infektion nachgewiesen; sie können jedoch über die Zeit unter die Nachweisgrenze sinken. Nach Kontakt mit dem Wildvirus oder nach einer weiteren Impfung steigen die Antikörper-Titer wieder an. Zur Ermittlung der zellulären Immunität steht kein Routinemessverfahren zur Verfügung.

Stand: 28.02.2020

Sind Impfmasern ansteckend und wie werden sie diagnostiziert?

Die sogenannten Impfmasern sind nicht ansteckend. Sie treten bei etwa 5% der Geimpften etwa 7 bis 10 Tage nach der Impfung auf – häufig in Verbindung mit Fieber – und klingen nach 1 bis 3 Tagen wieder ab. Auch immunsupprimierte Personen können nicht mit Impfmasern angesteckt werden.

Falls nach einer Riegelungsimpfung oder einer Impfung zur Postexpositionsprophylaxe Symptome wie Fieber oder ein Exanthem auftreten, muss zwischen Impfmasern und einer Wildvirusinfektion unterschieden werden.

Tritt das Exanthem innerhalb der ersten sechs Tage nach einer Impfung auf, handelt es sich eher um eine Wildvirusinfektion. Eine sichere Unterscheidung kann mit einer Laboruntersuchung mittels PCR-Untersuchung (Rachenabstrich, Urin) erfolgen.

Stand: 28.02.2020

Können Impfungen SSPE oder Autismus auslösen?

Die Subakute Sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) ist eine Erkrankung, die durch Masern-Wildviren, die im zentralen Nervensystem (ZNS) überdauern, ausgelöst wird. Das Impfvirus konnte bei Erkrankten bisher noch nie nachgewiesen werden, so dass davon auszugehen ist, dass die Masernimpfung keine SSPE verursachen kann.

Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen ebenfalls, dass es keinen Zusammenhang zwischen der MMR-Impfung und autistischen Störungen oder Autismus gibt. Für den in der Vergangenheit wahrgenommenen Anstieg von Autismusfällen gibt es eine gute wissenschaftliche Erklärung. Er ist vor allem durch neuere, sensiblere Diagnosekriterien, eine verbesserte diagnostische Praxis und durch ein gesteigertes öffentliches Bewusstsein für die Erkrankung zu begründen.

Stand: 28.02.2020

Kann in der Schwangerschaft und Stillzeit gegen Masern geimpft werden?

Impfungen mit einem MMR-Impfstoff sind in der Schwangerschaft aus theoretischen Überlegungen kontraindiziert. MMR-Impfstoffe gehören zu den sogenannten Lebendimpfstoffen, die abgeschwächte, vermehrungsfähige Impfviren enthalten. Nach einer Impfung mit Lebendimpfstoff sollte eine Schwangerschaft für 1 Monat vermieden werden.

Eine versehentliche Impfung mit einem MMR-Impfstoff in oder kurz vor einer Schwangerschaft stellt jedoch nach nationalen und internationalen Empfehlungen keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar. Bei vielen hundert dokumentierten Impfungen während bzw. kurz vor einer Schwangerschaft wurde kein erhöhtes Risiko für kongenitale Fehlbildungen festgestellt. Siehe auch die Hinweise in den Fachinformationen der jeweiligen Impfstoffe und den Übersichtsartikel des Paul-Ehrlich-Instituts im Bulletin zur Arzneimittelsicherheit 4/2014 (S. 16 ff.).

In der Stillzeit ist die Gabe des Masern-Mumps-Röteln-Impfstoffes möglich.

Zu Impfungen vor einer geplanten Schwangerschaft siehe auch die FAQ "STIKO-Impfempfehlungen für Frauen mit Kinderwunsch" sowie "Vorgehen bei Frauen im gebärfähigen Alter zur Vermeidung von Röteln und Varizellen in der Schwangerschaft".

Stand: 28.02.2020

Kann bei Hühnereiweißallergie gegen Masern bzw. Masern, Mumps und Röteln (MMR) geimpft werden?

MMR-Impfstoffe werden auf sogenannten Hühnerfibroblasten gezüchtet. Der Impfstoff selbst enthält kaum oder gar keine nachweisbaren Spuren von Hühnereiweiß. Eine Allergie gegen Hühnereiweiß wird in entsprechenden nationalen und internationalen Leitlinien und Publikationen nicht mehr als Kontraindikation genannt. Das Risiko für anaphylaktische Reaktionen nach MMR-Impfung bei Personen mit nachgewiesener Hühnereiweißallergie ist nicht höher als das allgemeine Risiko für eine anaphylaktische Reaktion.

Internationale Studien haben gezeigt, dass Kinder mit nachgewiesener Hühnereiweißallergie problemlos mit MMR-Impfstoff geimpft werden können.

Stand: 25.01.2024

Kann ich trotz einer chronischen Grunderkrankung gegen Masern geimpft werden?

Chronische Grunderkrankungen stellen per se keine Kontraindikation für eine Masernimpfung dar, im Gegenteil.

Personen mit chronischen Grunderkrankungen (zum Beispiel Herz- oder Lungenerkrankungen) sollten gut gegen impfpräventable Erkrankungen geschützt werden, weil bei ihnen Infektionskrankheiten besonders schwer verlaufen können. Leider sind allerdings Personen mit chronischen Grunderkrankungen aus Sorge vor mangelnder Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe häufig nicht ausreichend geimpft. Diese Sorge ist jedoch in den allermeisten Fällen unbegründet.

Nur wenn durch die Erkrankung oder die notwendige medikamentöse Therapie die Immunfunktion des Patienten in bestimmter Weise beeinträchtigt ist, dürfen keine Lebendimpfstoffe, also auch nicht die Masernimpfung (als MMR-Kombinationsimpfstoff), verabreicht werden. Im Einzelfall muss der Arzt oder die Ärztin (ggf. in Kooperation mit weiteren ExpertInnen) entscheiden, ob eine relevante Immunsuppression und damit eine zeitweise oder dauerhafte Kontraindikation für die Impfung vorliegt (siehe auch FAQ Wer sollte die Impfung gegen Masern nicht erhalten? Welche medizinischen Kontraindikationen gibt es).
Hilfestellungen hierzu bieten die Veröffentlichungen der STIKO zu „Impfen bei Immundefizienz“.

Stand: 28.02.2020

Kann mit einem MMR-Impfstoff geimpft werden, auch wenn bereits eine Immunität gegen eine der Impfstoffkomponente angenommen werden kann?

Personen, die bereits immun gegen eine oder mehrere der Impfstoff-Komponenten sind (z.B. aufgrund einer durchgemachten Erkrankung oder einer vergangenen Impfung mit einem Einzelimpfstoff), können trotzdem mit einem MMR-Impfstoff geimpft werden. Es besteht kein erhöhtes Risiko für Nebenwirkungen.

Stand: 28.02.2020

Wer sollte die MMR-Impfung nicht erhalten? Welche medizinischen Kontraindikationen gibt es?

Die Kontraindikationen sind in den jeweiligen Fachinformationen der Masernimpfstoffe aufgeführt. Ergänzend können die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut zu Kontraindikationen und falschen Kontraindikationen eine wichtige Orientierung geben.

Als medizinische Kontraindikationen zur MMR-Impfung gelten im Allgemeinen:

  • akutes Fieber (>38,5°C) oder eine akute schwere Erkrankung
  • Schwangerschaft (nach der MMR-Impfung sollte eine Schwangerschaft 4 Wochen vermieden werden)
  • bestimmte schwere Einschränkungen des Immunsystems (siehe weitere Informationen unten)
  • bekannte Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs. Die Bestandteile des Impfstoffes sind ebenfalls in der Fachinformation aufgelistet.

Im Allgemeinen keine Kontraindikation zur MMR-Impfung sind zum Beispiel:

  • banale Infekte, auch wenn sie mit subfebrilen Temperaturen (< 38,5° C) einhergehen und eine „erhöhte Infektanfälligkeit“
  • Behandlung mit Antibiotika
  • Ekzem u.a. Dermatosen, lokalisierte Hautinfektionen
  • chronische Erkrankungen wie Asthma
  • Behandlung mit niedrigen Dosen von Kortikosteroiden oder lokal angewendeten steroidhaltigen Präparaten
  • Krampfanfälle in der Vorgeschichte oder bei Familienmitgliedern
  • eine Hühnereiweißallergie in den allermeisten Fällen (siehe FAQ: Kann bei Hühnereiweißallergie gegen Masern bzw. Masern, Mumps und Röteln (MMR) geimpft werden)
  • ein möglicher Kontakt der zu impfenden Person zu Personen mit ansteckenden Krankheiten
  • Schwangerschaft der Mutter des zu impfenden Kindes
  • stillende Frauen: Sie können alle notwendigen Impfungen erhalten außer einer Impfung gegen Gelbfieber (s.o. unter Kontraindikationen)

Siehe dazu auch: "Kontraindikationen zur Durchführung von Impfungen: Häufig gestellte Fragen und Antworten"

Eine versehentliche MMR-Impfung in oder kurz vor einer Schwangerschaft stellt nach nationalen und internationalen Empfehlungen keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar.

Ein kompetentes Immunsystem ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche und sichere Impfung mit Lebendimpfstoffen. Die im MMR-Impfstoff enthaltenen abgeschwächten aber vermehrungsfähigen Viren können sich bei Menschen mit bestimmten angeborenen oder erworbenen Störungen des Immunsystems unkontrolliert vermehren und somit schwere und in Einzelfällen sogar tödliche Infektionen hervorrufen. Andererseits können Patienten mit eingeschränktem Immunsystem auch ein erhöhtes Risiko für eine schwer verlaufende Masern-, Mumps- oder Röteln-Erkrankung haben und in besonderer Weise von einer Impfung profitieren. Eine Impfung kann daher bei Patienten mit bestimmten Formen der Immundefizienz in Absprache mit den behandelnden Spezialisten in Betracht gezogen werden, wenn der Nutzen der Impfung die Risiken überwiegt.

In Zusammenarbeit von STIKO, Fachgesellschaften und weiteren ExpertInnen wurden verschiedene zielgruppenspezifische „Anwendungshinweise zu den von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen“ für das Impfen von Patienten mit eingeschränktem Immunsystem verfasst:

  • (I) Grundlagenpapier
  • (II) Impfen bei Primären Immundefekterkrankungen und HIV-Infektion
  • (III) Impfen bei hämatologischen und onkologischen Grundkrankheiten
  • (IV) Impfen bei Autoimmunkrankheiten, bei anderen chronisch-entzündlichen Erkrankungen und unter immunmodulatorischer Therapie

Siehe unter "Impfen bei Immundefizienz".

Letztlich ist die Frage nach dem Vorliegen einer medizinischen Kontraindikation wie jede ärztliche Maßnahme im Einzelfall nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft zu beurteilen.

Stand: 28.02.2020

Muss eine Impfung auch dann erfolgen, wenn die Masern bereits durchgemacht wurden?

Nach einer sicher durchgemachten Masernerkrankung besteht lebenslange Immunität. Weitere Impfungen gegen Masern sind dann nicht mehr erforderlich. Wenn noch gegen Röteln oder Mumps geimpft werden muss, kann ein MMR-Impfstoff ohne Bedenken verwendet werden. Es besteht kein erhöhtes Risiko für Nebenwirkungen.

Stand: 28.02.2020

Sind MMR-Impfviren übertragbar?

Der Masern-Mumps-Röteln (MMR)-Impfstoff ist ein Lebendimpfstoff, der abgeschwächte, vermehrungsfähige Viren enthält. Die Übertragung von Masern- und Mumps-Impfviren auf Kontaktpersonen wurde bisher noch nie beobachtet. Eine Übertragung des Röteln-Impfvirus über die Muttermilch auf Säuglinge wurde beschrieben, dies führte jedoch in keinem Fall zu einer Erkrankung des Säuglings. Auch Kontaktpersonen einer Schwangeren können geimpft werden.

Stand: 28.02.2020

Was versteht man unter üblichen Impfreaktionen?

Übliche Impfreaktionen sind vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen, die als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff anzusehen sind. Sie stellen im Allgemeinen keinen Anlass zur Sorge dar. Bei folgenden Kriterien kann nach Einschätzung der Ständigen Impfkommission von einer üblichen Impfreaktion ausgegangen werden:

  • Rötung, Schwellung oder Schmerzen an der Injektionsstelle für die Dauer von 1-3 Tagen (gelegentlich länger),
  • Fieber <39,5° C (bei rektaler Messung) für die Dauer von 1-3 Tagen,
  • Kopf- und Gliederschmerzen,
  • Übelkeit,
  • Allgemeinsymptome, wie Mattigkeit, Unwohlsein, Unruhe,
  • Schwellung der regionalen (der Einstichstelle naheliegenden) Lymphknoten,
  • im gleichen Sinne zu deutende Symptome einer „Impfkrankheit“ können 1-3 Wochen nach der Verabreichung von sog. Lebendimpfstoffen auftreten: z.B. eine leichte Parotisschwellung (Schwellung der Ohrspeicheldrüse), kurzzeitige Gelenkschmerzen oder ein flüchtiges Exanthem nach der Masern-, Mumps-, Röteln- oder Varizellen-Impfung oder milde gastrointestinale Beschwerden, z.B. nach der oralen Rotavirus- oder Typhus-Impfung.

Angaben zu Art und Häufigkeit solcher Reaktionen finden sich in der Fachinformation des jeweiligen Impfstoffs. Darüber hinausgehende Reaktionen sollten gemeldet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass Krankheitserscheinungen, bei denen offensichtlich eine andere Ursache als die Impfung zugrunde liegt, ausgeschlossen werden.

Stand: 22.04.2020

Welche Nebenwirkungen können nach der MMR-Impfung auftreten?

Es gelten die spezifischen Angaben der Hersteller in den Fachinformationen.

Bei der Bewertung von Reaktionen nach Impfungen unterscheidet man zwischen üblichen Impfreaktionen und schwereren unerwünschten Wirkungen (UAW). In aller Regel treten nach der MMR-Impfung die als „übliche Impfreaktionen“ bezeichneten Symptome auf. Übliche Impfreaktionen sind vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff. Sie sind im Allgemeinen mild und vorübergehend und stellen in der Regel kein Anlass zur Sorge dar.

Die üblichen Reaktionen nach der MMR-Impfung treten bei 1 von 10 Geimpften etwa 6-12 Tage nach der Impfung auf. Häufig handelt es sich um eine Rötung und Schwellung an der Injektionsstelle, Kopfschmerzen und Fieber für ein bis zwei Tage. Ein Hautausschlag (sogenannte Impfmasern) kann bei etwa 5% der Geimpften 7 bis 10 Tage nach der Impfung auftreten. Dieser hält etwa 1 bis 3 Tage an und ist nicht ansteckend. Etwa 1% der Geimpften berichten nach der Impfung über Gelenkschmerzen. Nach der zweiten Impfung treten die beschriebenen Symptome nur noch selten auf.

Schwerere unerwünschte Wirkungen der Impfung sind selten.

Fieberkrämpfe können generell mindestens einmal bei 2% bis 4% gesunder Kinder vor dem 5. Lebensjahr auftreten. Das Risiko der durch MMR-Impfstoffe zusätzlich verursachten Fieberkrämpfe, wird auf 1 pro 1150 bis 1700 verabreichte Dosen geschätzt. Bei Verabreichung der ersten Impfdosis mit einem kombinierten Masern-, Mumps-, Röteln-, Varizellen-Impfstoff haben Kinder im Alter von 11-23 Monaten ein etwa doppelt so hohes Risiko für einen Fieberkrampf 5-12 Tage nach der Impfung im Vergleich zu Kindern, die gleichzeitig einen Masern-, Mumps-, Röteln-Impfstoff und einen Varizellen-Impfstoff an getrennten Injektionsstellen bekommen. Die STIKO empfiehlt daher die getrennte Gabe von MMR- und Varizellen-Impfstoff bei der ersten Impfung.

Bei der MMR-Impfung kann bei etwa 3 von 100.000 Geimpften eine idiopathische Thrombozytopenie (Abfall der Thrombozyten (Blutplättchen)) auftreten, die in aller Regel selbstlimitierend ist. Das Risiko nach der Impfung ist jedoch geringer als bei einer natürlichen Infektion mit Masernviren.

Bei 1 bis 4 Fällen von 1 Million Geimpften kam es nach der Impfung zu einer Anaphylaxie (akute allergische Reaktion).

Neben leicht erhöhten Temperaturen kann unabhängig vom Impfstoffstamm nach Mumpsimpfung bei weniger als 1-3% der Geimpften eine Parotitis auftreten. Einzelne Fälle von Orchitis, Pankreatitis oder Sensorineuraler Taubheit wurden beschrieben.

Die Impfung führt nicht zu einem Morbus Crohn oder einer Colitis ulcerosa (entzündliche Darmerkrankungen), auch nicht zu Autismus oder einer Enzephalitis. Darüber hinaus gibt es keine Belege für einen Zusammenhang zwischen einer MMR-Impfung und dem Auftreten einer kognitiven Verzögerung, eines Typ-1-Diabetes, von Erkrankungen des atopischen Formenkreises (Asthma, Dermatitis/Ekzemen, Heuschnupfen), einer Leukämie oder Multiplen Sklerose.

Bei schwerer humoraler oder zellulärer Immundefizienz (angeboren oder erworben) sowie in der Schwangerschaft ist die MMR(V)-Impfung kontraindiziert.

Siehe auch:

Stand: 04.06.2020

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