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Wer soll sich impfen lassen?

Die Impfung gegen Hepatitis A gehört zu den Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) nicht generell, sondern nur für gefährdete Personen empfohlen werden. Der gefährdete Personenkreis umfasst unter anderem:

  • Personen mit Lebererkrankungen,
  • Personen mit einem Sexualverhalten mit hoher Infektionsgefährdung (z.B. Männer, die Sex mit Männern haben),
  • Personen mit häufiger Übertragung von Blutbestandteilen (z.B. bei Hämophilie),
  • Bewohner von psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen sowie
  • Reisende in Regionen mit hoher Hepatitis-A-Prävalenz.

Darüber hinaus wird die Impfung von der STIKO für Personen aufgrund beruflicher Gefährdungen empfohlen. Dazu zählen im Gesundheitsdienst tätige Personen, die möglicherweise Kontakt zu infektiösem Stuhl haben oder bei der Essenszubereitung mitwirken (einschließlich folgender Bereiche: Küche, Labor, technischer und Reinigungs- bzw. Rettungsdienst, psychiatrische und Fürsorgeeinrichtungen, Behindertenwerkstätten, Asylbewerberheime), Personal in Kindertagesstätten (inkl. Küche und Reinigungspersonal) sowie Kanalisationsarbeiter mit Kontakt zu Abwässern.

Sie finden diese Angaben in den aktuellen Impfempfehlungen der STIKO und in der Stellungnahme der STIKO zu Impfungen von Personal in medizinischen Einrichtungen in Deutschland.

Stand: 28.01.2021

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