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Schutzimpfung gegen Hepatitis A: Häufig gestellte Fragen und Antworten

Stand: 27.1.2023

Wer soll sich impfen lassen?

Die Impfung gegen Hepatitis A gehört zu den Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) nicht generell, sondern nur für gefährdete Personen empfohlen werden. Der gefährdete Personenkreis umfasst unter anderem:

  • Personen mit Lebererkrankungen,
  • Personen mit einem Sexualverhalten mit hoher Infektionsgefährdung (z.B. Männer, die Sex mit Männern haben),
  • Personen mit häufiger Übertragung von Blutbestandteilen (z.B. bei Hämophilie),
  • Bewohner von psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen sowie
  • Reisende in Regionen mit hoher Hepatitis-A-Prävalenz.

Darüber hinaus wird die Impfung von der STIKO für Personen aufgrund beruflicher Gefährdungen empfohlen. Dazu zählen im Gesundheitsdienst tätige Personen, die möglicherweise Kontakt zu infektiösem Stuhl haben oder bei der Essenszubereitung mitwirken (einschließlich folgender Bereiche: Küche, Labor, technischer und Reinigungs- bzw. Rettungsdienst, psychiatrische und Fürsorgeeinrichtungen, Behindertenwerkstätten, Asylbewerberheime), Personal in Kindertagesstätten (inkl. Küche und Reinigungspersonal) sowie Kanalisationsarbeiter mit Kontakt zu Abwässern.

Sie finden diese Angaben in den aktuellen Impfempfehlungen der STIKO und in der Stellungnahme der STIKO zu Impfungen von Personal in medizinischen Einrichtungen in Deutschland.

Stand: 28.01.2021

Wann sollte eine Auffrischung der Impfung erfolgen?

Es konnte bisher noch nicht abschließend geklärt werden, ob immunkompetente Personen nach erfolgter Grundimmunisierung mit 2 Impfstoff-Dosen im Abstand von mind. 6 Monaten für einen dauerhaften Impfschutz eine Auffrischimpfung benötigen. Die Schutzdauer nach Impfung mit inaktivierten Hepatitis-A-Impfstoffen wurde bisher in mehreren Studien bis zu Zeiträumen von ca. 10 Jahren nach der Grundimmunisierung und in wenigen Studien bis zu Zeiträumen von 20 Jahren untersucht. Angaben zur Schutzdauer über diese Zeiträume hinaus beruhen auf mathematischen Modellierungen; in diesen Hochrechnungen wird von einer Schutzdauer bis zu 30-40 Jahren bei mehr als 90 % der ProbandInnen ausgegangen.

Bei Aufbau eines Hepatitis A Impfschutzes mittels Hepatitis A/B Kombinationsimpfstoff müssen je nach verwendeten Impfschema mindestens 3 Impfstoff-Dosen verabreicht sein; der Abfall von schützenden Antikörpern nach Grundimmunisierung ist in Langzeitstudien vergleichbar mit dem nach Gabe von Einzelimpfstoffen (siehe Fachinformation). Es ist weiterhin nicht auszuschließen, dass selbst bei nicht nachweisbaren Antikörpern, die Geimpften durch das immunologische Gedächtnis geschützt sind. Die Entscheidung für eine Auffrischimpfung muss im Einzelfall getroffen werden; insbesondere bei Immundefizienten (z.B. HIV-Infizierte mit signifikanter Immunsuppression) kann eine Auffrischimpfung notwendig sein. Nähere Informationen können den Fachinformationen der jeweiligen Impfstoffprodukte entnommen werden.

Stand: 27.01.2023

Sollte der Immunschutz durch eine Titerkontrolle bestimmt werden?

Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine serologische Vortestung auf HA-Antikörper vor einer erstmaligen Impfung lediglich bei vor 1950 Geborenen und bei Personen, die längere Zeit in Endemiegebieten gelebt haben oder in Familien aus Endemiegebieten aufgewachsen sind. Hierdurch soll eine unnötige Impfung bei bereits immunen Personen vermieden werden. Negative Folgen der Impfung bei einer bereits immunen Person sind allerdings nicht zu befürchten. Grundsätzlich empfiehlt die STIKO, dass routinemäßige Antikörperbestimmungen vor oder nach Standardimpfungen in der Regel nicht angebracht sind. Ausnahmen bilden z.B. die Überprüfung des Impferfolges bei Patienten mit Immundefizienz bzw. –suppression.

Stand: 24.07.2018

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