Robert Koch-Institut erteilt siebte Forschungsgenehmigung zu Import und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen
Pressemitteilung des Robert Koch-Instituts
Am 21.10.2004 hat das Robert Koch-Institut die siebente Genehmigung nach dem Stammzellgesetz für Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Grundlagenforschung erteilt. Sie ergeht an das Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC) in Berlin.
In dem genehmigten Projekt soll untersucht werden, unter welchen Bedingungen reife Leberzellen (Hepatozyten) aus humanen embryonalen Stammzellen gezüchtet werden können. Die Entwicklungsschritte, die während der Umprogrammierung von der embryonalen Stammzelle bis zur reifen Hepatozyte durchlaufen werden, sollen dabei ebenfalls analysiert werden. Die Hepatozyten sollen unter Benutzung molekularbiologischer Methoden angereichert, ihre Eigenschaften bestimmt und mit den Eigenschaften von aus humanem Nabelschnurblut gewonnenen Hepatozyten verglichen werden. In einem Mausmodell soll getestet werden, ob die aus humanen embryonalen Stammzellen abgeleiteten Hepatozyten in der Lage sind, in stark geschädigtes Lebergewebe zu integrieren und ob sie die Funktion der Leber regenerieren können bzw. ob sie dort ggf. neben günstigen auch nachteilige Eigenschaften haben.
Das Forschungsvorhaben soll dem besseren Verständnis der Prozesse dienen, die die Bildung von Leberzellen regulieren und Aufschluss über die Unterschiede im Entwicklungspotenzial von embryonalen und Nabelschnurblut-Stammzellen geben. Bei erfolgreicher Durchführung lassen sich wahrscheinlich auch Erkenntnisse für die Entwicklung therapeutischer Verfahren zur Anwendung von Zellersatztherapien beim Menschen ableiten.
Angaben über dieses Forschungsvorhaben sind im öffentlichen Register über genehmigte Forschungsvorhaben auf den Internet-Seiten des Robert Koch-Instituts einsehbar unter
htpp://www.rki.de > Gesundheit A-Z > Stammzellen.
Das Robert Koch-Institut ist die zuständige Genehmigungsbehörde für Anträge auf Import und Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen. Das Robert Koch-Institut holt die Stellungnahme der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES) ein. Zum beantragten Vorhaben lag eine positive Stellungnahme der ZES vor.
Stand: 21.10.2004
