Die Gendiagnostik-Kommission (GEKO)
Die Gendiagnostik-Kommission, eine interdisziplinär zusammengesetzte, unabhängige Kommission von 13 Sachverständigen aus den Bereichen Medizin und Biologie, zwei Sachverständigen aus den Fachrichtungen Ethik und Recht sowie drei Vertretern von Patienten- und Verbraucherorganisationen sowie aus Selbsthilfeorganisationen behinderter Menschen, erstellt in Bezug auf den allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft und Technik Richtlinien. Der gesetzliche Richtlinienauftrag, der in § 23 Gendiagnostik-Gesetz (GenDG) im Einzelnen dargelegt ist, betrifft insbesondere die Beurteilung genetischer Eigenschaften in verschiedenen medizinischen Zusammenhängen, die Anforderungen an die Qualifikation, die für bestimmte Tätigkeiten nach dem Gesetze erforderlich sind, Anforderungen an die Inhalte der Aufklärung und genetischen Beratung sowie an die Durchführung genetischer Analysen genetischer Proben, Anforderungen an die vorgeburtliche Risikoabklärung und an die Durchführung genetischer Reihenuntersuchungen.
Die Gendiagnostik-Kommission wurde vom BMG im November 2009 erstmals auf Basis des Gendiagnostik-Gesetzes vom 31. Juli 2009 berufen. Die Berufung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Gendiagnostik-Kommission erfolgte für die Dauer von drei Jahren. Das Robert Koch-Institut veröffentlicht die Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission wie ihre Stellungnahmen nach § 16 Abs. 2 zu den genetischen Reihenuntersuchungen sowie den Tätigkeitsbericht der Gendiagnostik-Kommission, der im Abstand von 3 Jahren, erstmals zum Ablauf des Jahres 2012, zu erstellen ist.
Stand: 01.03.2013
