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Verringerung des Übertragungsrisikos von Hepatitis B durch Testung auf anti-HBc-Antikörper

V 6 (09.1994) Votum des AK Blut. Inzwischen verbindliche Regelung durch den Bescheid des Paul-Ehrlich-Instituts zur Testung auf Antikörper gegen Hepatitis-B-Core-Antigen [anti-HBc] im Blutspendewesen vom 08.05.2006 (BAnz AT 13.06.2006) bzw. Neufassung vom 07.02.2014 (BAnz AT 18.03.2014).

(veröffentlicht im Bundesgesundheitsblatt, 12/1994)

Im Rahmen der Optimierung der Virussicherheit von Blut- und Plasmaspenden ist zu prüfen, ob eine zusätzliche Untersuchung auf anti-HBc Antikörper zu der bereits routinemäßig durchgeführten Testung auf Hepatitis B-surface Antigen (HBs Ag) das Risiko einer Übertragung von Hepatitis B Virus wesentlich verringert. Der Arbeitskreis Blut befürwortet daher dringend die Durchführung einer multizentrischen Studie, welche die Wertigkeit der anti-HBc-Testung für das Blutspendewesen aufzeigt. Die erhobenen Daten sollen die statistisch gesicherte Grundlage bilden für die Entscheidung, ob anti-HBc routinemäßig bei Blut- und Plasmaspenden bestimmt werden muß. Weiterhin muß die Studie die Frage untersuchen, ob das Vorliegen von anti-HBs in anti-HBc positivem Blut das eventuell vorhandene Risiko der Hepatitis B-Virus Übertragung verringert.

Stand: 01.12.1994

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