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Procedere bei Neubesetzungen von Nationalen Referenzzentren (NRZ) und Konsiliarlaboratorien (KL)

  • Jede Neugründung und Neubesetzung von NRZ und KL ist mit einer Neuausschreibung verbunden.
  • Bei einem Wechsel des Leiters eines NRZ oder KL erfolgt eine Neuausschreibung.
  • Änderungen der Institutszugehörigkeit und Austritt aus dem aktiven Berufsstand führen zur Neuausschreibung von NRZ und KL.
  • Bei Personen, die sich im Rahmen einer Neuausschreibung von NRZ und KL bewerben oder bei Weiterführung eines NRZ oder KL muss die Berufungsperiode nicht notwendigerweise 3 Jahre betragen z.B. bei einem Austritt aus dem aktiven Berufsstand.
  • Wenn sich Institutionen um die Etablierung von NRZ oder KL an ihrer Einrichtung bewerben, wird darauf verwiesen, dass der Bedarf für ein NRZ oder KL von der Kommission Infektionsepidemiologie festgestellt wird. Sollte die Kommission Infektionsepidemiologie feststellen, dass entsprechender Bedarf besteht, erfolgt eine Ausschreibung, auf die sich alle entsprechenden Spezialisten bewerben können.

Stand: 28.05.2010

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