Navigation und Service

Zielgruppeneinstiege

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Mit dem Klick auf "Erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Aufenthalt auf der Seite anonymisiert aufzeichnen. Die Auswertungen enthalten keine personenbezogenen Daten und werden ausschließlich zur Analyse, Pflege und Verbesserung unseres Internetauftritts eingesetzt. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Wundreinigung/Trinkwasser

Können Wunden mittels Trinkwasser gereinigt werden?

Die Versorgung von Wunden muss immer stadiengerecht erfolgen und umfasst die Schritte Reinigung, ggf. Debridement, chirurgische Wundrevision oder Antiseptik und ansschließende stadiengerechte Wundauflage. Die Entfernung oder Inaktivierung bakterieller Toxine ist ein wichtiger Bestandteil jeder Wundbehandlung. Somit dient die Wundreinigung der unspezifischen Infektionsprävention. 

Die Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention nimmt zur Frage, ob eine Wundreinigung mit Trinkwasser erfolgen kann, in der Empfehlung „Infektionsprävention in Heimen“ Stellung (www.rki.de > Infektionsschutz > Krankenhaushygiene >Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene). In Kapitel 6.4.1 Wundverbände wird ausgeführt: „Jede Spülflüssigkeit muss steril sein. Leitungswasser ist nicht frei von Mikroorganismen“. Deshalb werden u. a. folgende Empfehlungen ausgesprochen: 

  • Zum Spülen von Wunden dürfen nur sterile Lösungen verwendet werden.
  • Hinsichtlich der Haltbarkeit der für Spülungen verwendeten Lösungen müssen die Angaben der Hersteller beachtet werden. 

Gerade von Pflegediensten erreichen uns Emails, in denen berichtet wird, dass im ambulanten Bereich häufig Trinkwasser zur Wundspülung verwendet wird, und es wird die Frage gestellt, ob dies aufgrund der oder andere (o.a.) Empfehlung in der Richtlinie „zulässig“ sei. 

Hübner HO, Assadian O, Müller G, Kramer A. haben die o.a. Frage in einem Beitrag für die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) ausführlich beantwortet, siehe: "Anforderungen an die Wundreinigung mit Wasser", GMS Krankenhaushygiene Interdisziplinär 2007;2(2):Doc61.

Eine Kernaussage ist: „Wenn Wasser zur Wundreinigung genutzt wird, muss es dem Standard entsprechen, dem Arzneimittel und Medizinprodukte zur Anwendung an der Wunde genügen müssen… Da unmittelbar aus dem Hahn entnommenes Trinkwasser diesen Standards nicht entsprechen kann, ist seine Anwendung zur Wundspülung nur im Notfall vertretbar. Bei Verwendung endständiger Sterilfilter am Wasserauslass kann Trinkwasser jedoch die nötige mikrobiologische Reinheit erreichen. Allerdings sollten diese Filter täglich gewechselt werden, da andernfalls der Endotoxingehalt im Filtrat signifikant ansteigen kann.“ 

RKI-Kommission und DGKH vertreten also übereinstimmende Empfehlungen. Ein Abweichen davon muss gut begründet sein. 

Im Rahmen der Behandlung vor allem chronischer Wunden ist die Spülung nur ein Teilaspekt  t h e r a p e u t i s c h e r  Maßnahmen zur Wundheilung. Deshalb wird empfohlen, Fragen zum Wundmanagement primär an die Deutsche Gesellschaft für Wundheilung und Wundbehandlung (www.dgfw.de) zu richten. Auf deren Internetseiten werden Kontakte zu Kompetenzzentren angeboten.

Stand: 29.06.2012

Zusatzinformationen

Gesundheits­monitoring

In­fek­ti­ons­schutz

Forschung

Kom­mis­sio­nen

Ser­vice

Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

© Robert Koch-Institut

Alle Rechte vorbehalten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt.