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Meldebögen in den Bundesländern

Krankheiten, für die gemäß LVO eine erweiterte Meldepflicht zusätzlich zum IfSG besteht (Stand 2013)

Das IfSG legt fest, dass die generell vor­ge­sehene Melde­pflicht in den Bundes­ländern per Landes­ver­ordnung aus­ge­weitet werden kann. Von dieser Möglich­keit haben Bayern, Berlin, Branden­burg, Hessen, Mecklen­burg-Vor­pommern, Rhein­land-Pfalz, das Saar­land, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Gebrauch gemacht. Die im Epidemiologischen Bulletin 5/2009 ver­öffent­lichten Fall­de­fi­ni­tionen lösten die im Januar 2002 in Kraft getretenen Fall­de­fi­ni­tionen ab.

Falldefinitionen für die Gesundheitsbehörden der Länder, in denen zusätzlich zum IfSG eine Meldepflicht für weitere Krankheiten besteht (Ausgabe 2009)

Übersichtstabelle: Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger (PDF, 106 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Stand: 19.05.2021

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