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Vorgehensweise zur Übermittlung einer Tuberkulose bei Patienten, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten

In Bezug auf Tuberkulose-Patienten, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten (z.B. als Tourist, Besuch bei Freunden/Verwandten, Aufenthalt als Au-Pair oder im Rahmen eines Studiensemesters) und bei denen während ihres Aufenthaltes in Deutschland eine Tuberkulose (TB) diagnostiziert wird, kommt es immer wieder zu der Frage, ob solche Fälle auch zu melden bzw. zu übermitteln seien. Das RKI erläutert im Epidemiologischen Bulletin 6/2015, dass das Labor/der behandelnde Arzt einen solchen Fall IMMER an das Gesundheitsamt melden muss, das für den vorübergehenden Aufenthaltsort des Patienten zuständig ist. Eine Übermittlung vom Gesundheitsamt über die Landesstelle an das RKI sollte ebenfalls IMMER erfolgen.

Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 6/2015 (PDF, 108 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Stand: 09.02.2015

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