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STIKO zum Vorgehen bei postexpositioneller Tollwutimpfung

Veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 08/2001

Die postexpositionelle Tollwut-Schutzimpfung besteht entsprechend Fachinformation in der Regel aus der Gabe von je einer Impfung an den Tagen 0, 3, 7, 14, 28 (30) und fakultativ am Tag 90. – Wie ist in praxi zu verfahren, wenn der Patient zu den o. g. Terminen nicht erscheint und z. B. statt am 7. erst am 10. Tag zur dritten Impfung kommt?

Der Patient sollte schon bei der ersten Impfung auf die strikte Einhaltung der Impftermine und die Konsequenzen einer Infektion mit dem Tollwutvirus hingewiesen werden. Besonders die zeitgerechte Durchführung der dritten Vakzination ist wichtig, da die Tollwut-Virus-IgG-Antikörperbildung nach dieser Impfung zwischen dem 10. bis 14. Tag nach der Impfung einen steilen Anstieg erfährt.

Bei Nichteinhalten der Impftermine muss mit dem Impfschema nicht neu begonnen werden. Somit werden die Impfungen weiter fortgeführt und das Immunisierungs-Schema vollendet.

Stand: 23.02.2001

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