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Allgemeine Informationen

Diese Seiten informieren Sie über die infektionsepidemiologischen Meldungen gemäß Transfusionsgesetz (TFG), die seit Inkrafttreten des § 22 am 07.07.1999 erfolgen müssen. Danach sind alle Spendeeinrichtungen verpflichtet, dem Robert Koch-Institut vierteljährlich und jährlich die Gesamtzahl der getesteten Spenden und Spender sowie die Personen, die auf einen Infektionsmarker bestätigt positiv getestet wurden, zu melden. Die Daten dienen der Beurteilung der Sicherheit des Spenderkollektivs und tragen zur Aufrechterhaltung des hohen Sicherheitsstandards bei Transfusionen in Deutschland bei.

Die erforderlichen Meldebögen sowie Hinweise und eine Anleitung zum Ausfüllen der Meldebögen werden Ihnen hier zur Verfügung gestellt. Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) sowie Publikationen und Berichte ergänzen das vorliegende Angebot.

Unter Weitere Informationen sind die gesetzlichen Grundlagen der Meldung wie das Transfusionsgesetz, die Meldeverordnung und das Votum 22 des Arbeitskreises Blut zu finden. Eine Übersicht über die transfusionsmedizinische Bedeutung von einzelnen Erregern, u.a. auch der varianten Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung, finden Sie in den Stellungnahmen des Arbeitskreises Blut des Bundesministeriums für Gesundheit.

Stand: 22.01.2014

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