Allgemeines
Diese Seiten informieren Sie über die infektionsepidemiologischen Meldungen gemäß Transfusionsgesetz (TFG), die seit Inkrafttreten des § 22 am 07.07.1999 und der Änderung vom 17.7.2009 erfolgen müssen. Danach sind alle Blutspendeeinrichtungen verpflichtet, dem Robert Koch-Institut vierteljährlich und jährlich Daten zur Gesamtzahl der getesteten Spenden und Spender sowie zu Personen, die auf einen Infektionsmarker bestätigt positiv getestet wurden, zu melden. Die Daten dienen der Beurteilung der Sicherheit des Spenderkollektivs und tragen zur Aufrechterhaltung des hohen Sicherheitsstandards bei Transfusionen in Deutschland bei.
Auf diesen Seiten finden Sie die gesetzlichen Grundlagen der Meldung wie das Transfusionsgesetz, die Meldeverordnung und das Votum 22 des Arbeitskreises Blut.
Eine Übersicht über die transfusionsmedizinische Bedeutung von einzelnen Erregern, u.a. auch der varianten Creutzfeld-Jakob-Erkrankung, finden Sie in den Stellungnahmen des Arbeitskreises Blut des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung.
Darüber hinaus finden Sie hier die erforderlichen Meldebögen, eine Anleitung zum Ausfüllen und eine Übersicht über die Meldewege. Häufig gestellte Fragen und Antworten sowie Publikationen und Berichte ergänzen das vorliegende Angebot.
Stand: 20.11.2005
