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Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Meldungen nach § 22 Transfusionsgesetz

Wer muss melden?

Gemäß § 22 Transfusionsgesetz sind alle Träger der Blutspendeeinrichtungen zur Meldung verpflichtet. Die Daten müssen nach den einzelnen Spendeeinrichtungen aufgeschlüsselt werden. Dies ist erforderlich, um eine regionale Zuordnung der Daten zu ermöglichen. Nur so ist eine Auswertung nach demografischen Aspekten und ein Vergleich mit anderen Meldedaten, z.B. nach IfSG, möglich.

Stand: 22.01.2014

Was ist ein bestätigt positiver Befund?

In seinen Voten hat der Arbeitskreis Blut (AK Blut) festgelegt, welcher Befund als bestätigt positiv zu werten ist. Hierzu muss ein positiver Screeningtest durch einen Ergänzungstest in einem anderen Testsystem oder die NAT bestätigt werden. Eine initial isoliert positive NAT muss durch nachfolgende Serokonversion oder durch eine erneut isoliert positive NAT aus einer unabhängigen Blutprobe bestätigt werden

Stand: 22.01.2014

Wie ist mit isoliert NAT-positiven, Antikörper- bzw. HBs-Ag negativen Befunden zu verfahren?

Die Information über diese sehr frischen Infektionen ist für die Abschätzung des Restrisikos einer transfusionsassoziierten Infektion sehr wichtig. Bitte melden Sie daher diese Befundkonstellation auf dem Meldebogen. Der Befund sollte möglichst durch einen Folgebefund mit Antikörper bzw. Antigennachweis bestätigt werden. Dies können Sie auf dem Spenderdatenbogen 3 dokumentieren. Es ist jedoch sehr wichtig, dass wir eine Meldung über den initial auffälligen Befund erhalten.

Stand: 22.01.2014

Müssen Infektionen gemeldet werden, die bei der Vorspende/Voruntersuchung bekannt waren?

Eine Meldung muss nur über die initial auffällige Spende erfolgen. Wenn ein Wiederholungsspender erneut auffällt, so muss diese Infektion nicht gemeldet werden.

Stand: 22.01.2004

Wie werden Erstspender mit serologischer Voruntersuchung gemeldet?

Erstspender mit serologischer Voruntersuchung werden in der Kategorie Mehrfachspender gemeldet..

Stand: 23.02.2017

Was mache ich mit Wechselspendern?

Wechselspender aus anderen Blutspendediensten, die in Ihrer Spendeeinrichtung erstmalig untersucht werden, werden als Erstspender oder Erstspendewillige eingeordnet.

Stand: 22.01.2014

Was ist bei unbestimmtem Ergebnis zu tun?

Im Rahmen der Spenderfürsorge oder bei Rückverfolgungsverfahren ist es erforderlich abzuklären, ob eine Infektion bestätigt werden kann oder nicht. Ist diese Klärung zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht abgeschlossen, so melden Sie diesen Spender bitte nicht, da nur bestätigt positive Ergebnisse in die Meldung einfließen sollen. Wird anhand einer Nachuntersuchung die Infektion bestätigt, so ist eine entsprechende Nachmeldung zu dem betreffenden Quartal erforderlich. Entsprechende Ankreuzmöglichkeiten finden Sie auf dem Spenderdatenbogen 1. Der Quartalsbogen muss Ihrerseits bei einer Nachmeldung nicht korrigiert werden.

Stand: 22.01.2014

Warum sind Angaben zum Infektionsmodus wichtig?

Angaben zum möglichen Infektionsweg sind wichtig, um Risikofaktoren für den Erwerb von Infektionen zu identifizieren und ggf. die Spenderauswahlkriterien entsprechend anzupassen. Darüber hinaus können in gewissem Umfang durch die Untersuchung der Blutspender auch Rückschlüsse auf die Infektionsepidemiologie der Allgemeinbevölkerung gezogen werden und hieraus wichtige Erkenntnisse z.B. für Präventionsmaßnahmen gewonnen werden.

Stand: 22.01.2014

Müssen die Infektionen trotz Meldung nach Transfusionsgesetz auch gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) gemeldet werden?

Ja, die Meldungen nach den §§ 6 und 7 IfSG an das Gesundheitsamt bzw. das RKI müssen zusätzlich erfolgen.

Stand: 22.01.2014

Wie werde ich über Ergebnisse der Blutspender-Surveillance informiert?

Über die Meldedaten wird in regelmäßigen Abständen ein Bericht erstellt, den Sie Publikationen und Berichte abrufen können. Hier finden Sie auch ergänzende Publikationen zum Themenkomplex. Die Erstellung des Berichts kann erst erfolgen, wenn die Meldungen vollständig sind; d.h. je eher Sie Ihre Meldung vollständig und korrekt an uns übermittelt haben, desto zeitnaher werden Sie über die Ergebnisse der Auswertung informiert.

Stand: 22.01.2014

Wie erfahre ich von Änderungen im Meldeverfahren?

Über Änderungen im Meldeverfahren (z.B. Wechsel der Meldebögen) informieren wir Sie schriftlich. Aktuelle Informationen finden Sie stets auch auf dieser Webseite.

Stand: 22.01.2014

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