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Ausbrüche durch respiratorische Erreger

Influenzaviren vom Subtyp A/H1N1, elektronenmikroskopische Aufnahme, koloriert. Quelle: © RKI

Im Bereich der respiratorischen Erreger, die zu Ausbruchsgeschehen führen können, sind vor allem Influenzaviren und andere Viren (z.B. RSV, hMPV, MERS-CoV, SARS-CoV) sowie bakterielle Erreger (z.B. Legionellen, Mycobacterium tuberculosis, Pneumokokken) von Bedeutung. Respiratorische Erreger werden von unterschiedlichen Quellen übertragen. Zum Beispiel werden viele respiratorische Viren sowie der Erreger der Tuberkulose von Mensch zu Mensch übertragen. Aus dem asiatischen Raum sind Übertragungen von Influenzaviren bestimmter Subtypen, wie z.B. A(H5N1) oder A(H7N9), von Tieren (vor allem Geflügel) auf den Menschen bekannt und Legionellen sowie die so genannten nicht-tuberkulösen Mykobakterien werden aus Umweltquellen auf den Menschen übertragen.

Ausbrüche durch respiratorische Erreger sind manchmal schwer einzugrenzen bzw. klar zu definieren, zudem werden in manchen Zusammenhängen andere Begriffe verwendet. Im Allgemeinen gilt die gleiche Ausbruchsdefinition wie für andere Erreger auch, nämlich das Auftreten von mehr Erkrankungen in einem bestimmten Zeitraum und Gebiet als üblicherweise zu erwarten wäre.

Erkennung von Ausbrüchen durch respiratorische Erreger

Auf der Ebene z.B. eines Altenpflegeheimes würde eine Häufung von Fällen durch Influenza oder einen anderen respiratorischen Erreger einen Ausbruch darstellen. Auf Gemeindeebene könnte eine Erhöhung der Zahl der gemeldeten Fälle an z.B. Legionärskrankheit auf einen Ausbruch hinweisen. Bei der Tuberkulose könnte auch der Nachweis von Neuinfektionen einen ersten Hinweis auf einen möglichen Ausbruch durch noch nicht erkannte Erkrankungen geben. Bei der saisonalen Grippe wird die dabei zu beobachtende deutschlandweite Erhöhung der Erkrankungszahlen als Grippewelle und nicht als Ausbruch bezeichnet, und wenn eine Grippewelle sich deshalb ausbreitet, weil ein völlig neuer Grippe-Erreger weltweit große Teile der Menschheit infiziert, spricht man von einer Pandemie oder pandemischen Welle.

Untersuchung von Ausbrüchen durch respiratorische Erreger

Ausbrüche durch respiratorische Erreger haben auf Gesundheitsamtsebene eine besondere Bedeutung, weil bei Ausbrüchen unter bestimmten Bedingungen durch rasche Erkennung des Erregers und die umgehende Einleitung von Kontrollmaßnahmen viele Fälle verhindert werden können. Häufig melden z.B. Altenpflegeheime Ausbrüche von respiratorischen Erkrankungen an das Gesundheitsamt, ohne dass ein Erreger bekannt ist. Nun können auf der einen Seite sofort eine Reihe von Maßnahmen ergriffen werden, die unabhängig vom Erreger gelten, wie intensivierte Hygienemaßnahmen, die Isolierung erkrankter Personen und die Bereichspflege. Falls z.B. Influenzaviren oder Pneumokokken als Ausbruchserreger identifiziert werden, kommen eventuell spezifische präventive sowie therapeutische Möglichkeiten der Begrenzung des Ausmaßes des Ausbruchs und der klinischen Folgen in Frage. Dies wäre zum Beispiel die Prophylaxe mit Arzneimitteln, die gegen Influenzaviren oder Pneumokokken gerichtet sind. Daher ist die rasche Erregeridentifikation für das Management derartiger Ausbrüche von größter Bedeutung.

Ein weiterer Grund, Ausbrüche durch respiratorische Erreger, und in diesem Fall insbesondere Influenza, zu untersuchen, ist die Bestimmung der Wirksamkeit des Impfstoffes. Ein Ausbruch stellt eine Situation dar, in der untersucht werden kann, ob geimpfte Personen weniger häufig erkranken als ungeimpfte Personen. Mithilfe dieses Vergleichs kann die Impfwirksamkeit abgeschätzt werden.

Wie schon erwähnt, stellen pandemische Wellen besondere Situationen dar. Typischerweise ist ein pandemisches Influenzavirus zu Beginn bezüglich seiner Eigenschaften unbekannt. Dies betrifft z.B. die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Patient eine weitere Person ansteckt, oder die Zeitspanne, die nach Erkrankung einer Person verstreicht, bis eine zweite Person erkrankt, die sich durch die erste angesteckt hat. Die Untersuchung ausgewählter (Ausbruchs-)Situationen früh in der Pandemie ermöglicht die Berechnung derartiger Kennzahlen, die für die Einschätzung des Übertragungs- und pathogenen Potentials des Virus einen wichtigen Beitrag leisten kann.

Zuletzt soll noch eine weitere Klasse von Ausbruchs- oder ausbruchsartigen Situationen erwähnt werden, die durch Erreger wie das Middle East Respiratory Syndrom-(MERS)-Coronavirus oder im Rahmen von so genannten zoonotischen (vom Tier auf den Menschen übertragenen) Influenza-Infektionen ausgelöst werden können. Die Gemeinsamkeit dieser Infektionen ist, dass sie bislang fast ausschließlich zu Erkrankungen bei Menschen führten, wenn diese von einem Tier angesteckt wurden (so genannte zoonotische Erkrankungen). Wenn solche Infektionen beim Menschen auftreten, müssen Umfelduntersuchungen durchgeführt werden, ob sich weitere (Kontakt-)personen angesteckt werden. Solche Kontaktuntersuchungen sind auch dann notwendig, wenn eine Person mit offener Tuberkulose in einem Flugzeug bei längerer Flugzeit Mitpassagiere oder Flugbegleiter infiziert haben könnte. Die Diagnose einer infektiösen Tuberkuloseerkrankung dauert häufig eine gewisse Zeit, so dass die Rückverfolgung möglicherweise betroffener Personen dann aufwendig sein kann.

Zuständigkeiten für die Untersuchung von Ausbrüchen durch respiratorische Erreger

Bei nosokomialen Ausbrüchen (in Krankenhäusern) oder Ausbrüchen in Alten- bzw. Pflegeheimen nehmen die entsprechenden Hygienebeauftragten an Ausbruchsuntersuchungen teil. Von der Seite des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind die Gesundheitsämter zuständig. Bei überregionalen Geschehen werden auch die Landesgesundheitsämter, bei internationalen Geschehen meist auch das RKI hinzugezogen.

Meldepflicht

Tuberkulose:
Nach § 6(1)1 IfSG müssen Ärzte und weitere nach § 8 IfSG zur Meldung verpflichtete Personen die Erkrankung und den Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose dem Gesundheitsamt melden. Nach § 6(2) IfSG ist dem Gesundheitsamt darüber hinaus mitzuteilen, wenn Personen, die an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose leiden, die Behandlung verweigern oder abbrechen. Nach § 7(1)34 IfSG ist der direkte Erregernachweis sowie nachfolgend das Ergebnis der Resistenztestung von Mycobacterium tuberculosis/africanum und Mykobakterium bovis namentlich meldepflichtig (vorab auch der mikroskopische Nachweis von „säurefesten Stäbchen“ im Sputum).

Aviäre Influenza, pandemische Influenza und saisonale Influenza:
Der Verdacht, die Erkrankung und der Tod in Bezug auf zoonotische Influenza ist gemäß § 6 Abs. 1 Nr. Buchst. s IfSG sowie der direkte Nachweis von Influenzavirus gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 25 IfSG meldepflichtig.

MERS-CoV:
Es besteht eine Meldepflicht für den Nachweis von MERS-CoV gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 31a IfSG.

Legionärskrankheit:
Nach § 7(1)27 IfSG besteht eine Meldepflicht für den direkten oder indirekten Nachweis von Legionella sp.

Respiratorisch übertragene Erreger insgesamt (Influenza, RSV, hMPV, Legionellen etc.):
Dem Gesundheitsamt sind nach § 6(3) IfSG unverzüglich das Auftreten nosokomialer Infektionen, bei denen ein epidemiologischer Zusammenhang vermutet wird, als Ausbruch nicht-namentlich zu melden.

Stand: 18.07.2014

Ausgewählte Publikationen

  • Buchholz U, Müller MA, Nitsche A, Sanewski A, Wevering N, Bauer-Balci T, Bonin F, Drosten C, Schweiger B, Wolff T, Muth D, Meyer B, Buda S, Krause G, Schaade L, Haas W (2013): Contact investigation of a case of human novel coronavirus infection treated in a German hospital, October–November 2012
    Euro Surveill. 18 (8): pii: 20406. mehr

  • Cai W, Schweiger B, Buchholz U, Buda S, Littmann M, Heusler J, Haas W (2009): Protective measures and H5N1-seroprevalence among personnel tasked with bird collection during an outbreak of avian influenza A/H5N1 in wild birds, Ruegen, Germany, 2006
    BMC Infect. Dis. 9 (1): 170. Epub Oct 18. mehr

  • Diel R, Loytved G, Nienhaus A, Castell S, Detjen A, Geerdes-Fenge H, Haas W, Hauer B et al.; Deutsches Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose [German Central Committee against Tuberculosis] (2011): Neue Empfehlungen für die Umgebungsuntersuchungen bei Tuberkulose
    Gesundheitswesen 73 (6): 369–388. DOI: 10.1055/s-0030-1256574. (Erstveröffentlichung in: Pneumologie 2011; 65: 359–378). mehr

  • Fiebig L, Soyka J, Buda S, Buchholz U, Dehnert M, Haas W (2011): Avian influenza A(H5N1) in humans: new insights from a line list of World Health Organization confirmed cases, September 2006 to August 2010
    Euro Surveill. 16 (32): pii: 19941.

  • Höffken G, Kern P, Buchholz U et al. (2013): Informationen und Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. und der Paul-Ehrlich-Gesellschaft für Chemotherapie e.V. zum Ausbruch der Influenza A(H7N9)-Virus-Infektion beim Menschen
    Pneumologie 67 (11): 599-604. Epub Oct 23. doi: 10.1055/s-0033-1344807. mehr

  • Lehners N, Schnitzler P, Geis S, Puthenparambil J, Benz MA, Alber B, Luft T, Dreger P, Eisenbach C, Kunz C, Benner A, Buchholz U, Aichinger E et al. (2013): Risk factors and containment of respiratory syncytial virus outbreak in a hematology and transplant unit
    Bone Marrow Transplant. 48 (12): 1548-1553. Epub Jul 1. doi: 10.1038/bmt.2013.94. mehr

  • Pebody RG, Nicoll A, Buchholz U et al. (2013): Enhanced surveillance and investigation of coronavirus: What is required?
    East. Mediterr. Health J. 19 (Suppl. 1): 55–60. mehr

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    Emerg. Infect. Dis. 20 (4): 620-625. doi: 10.3201/eid2004.131375. mehr

  • Schweiger B, Buda S (2013): Erkennung von Influenzaausbrüchen und Rolle der virologischen Diagnostik.
    Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz 56 (1): 28–37. Epub 2012 Dec 19. doi: 10.1007/s00103-012-1580-6. mehr

  • Wagner-Wiening C, Edwards A, Pfaff G (2014): Ausbruch von Influenza A(H3N2) in einem Pflegeheim.
    Epid Bull (10): 83-86. doi: 10.25646/4651. mehr

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