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RKI zu humanen Erkrankungen mit aviärer Influenza (Vogelgrippe)

Unter „Vogelgrippe“ (aviäre Influenza) versteht man in erster Linie eine Erkrankung durch Influenza A-Viren bei Vögeln. Diese Viren können unter Umständen auch Erkrankungen bei Menschen hervorrufen, was ebenfalls als Vogelgrippe bezeichnet wird. Aviäre Influenzaviren können nicht so leicht von Tieren auf den Menschen übertragen werden. Wenn eine solche Infektion jedoch stattfindet, kann die Krankheit bisweilen sehr schwer verlaufen. Es gibt derzeit weltweit keine Hinweise für eine fortgesetzte Mensch-zu-Mensch-Übertragung mit aviären Influenzaviren (weitere Informationen im "Bericht zur Epidemiologie der Influenza in Deutschland Saison 2018/19", ab Seite 107, und in der Risikoeinschätzung der WHO).

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurden seit 2003 weltweit über 2.600 humane Erkrankungen und 1.100 Todesfälle mit aviärer Influenza nachgewiesen. Die mit Abstand meisten Fälle werden im asiatisch-pazifischen Raum registriert. Die meisten Infektionen wurden bislang durch die Subtypen A(H7N9) und A(H5N1) verursacht, es wurden aber auch andere aviäre Influenzaviren beim Menschen nachgewiesen (u.a. A(H5N6), A(H9N2)).

In Deutschland sind bislang keine Erkrankungen beim Menschen mit aviären Influenzaviren bekannt geworden. Allerdings zirkulieren hierzulande immer wieder verschiedene H5-Viren bei Wildvögeln und Geflügel, darunter die für Vögel hochpathogenen Influenzaviren A(H5N1), A(H5N8) und A(H5N6). Nach bisherigen Erfahrungen scheint es nur bei engem Kontakt mit erkrankten oder verendeten Vögeln sowie deren Produkten oder Ausscheidungen zur Übertragung der Viren auf den Menschen zu kommen (siehe auch die Antworten des Robert Koch-Instituts auf häufig gestellte Fragen zur zoonotischen Influenza). Generell sollte man keine kranken oder verendeten (Wild-)Vögel bzw. (Wild-)Tiere anfassen, sondern sich an die zuständige Veterinärbehörde wenden. Wenn ein Kontakt mit Wildvögeln oder infiziertem Geflügel z.B. aus beruflichen Gründen aber nicht vermieden werden kann, sollten adäquate Schutzmaßnahmen getroffen werden, um das Risiko einer Übertragung auf den Menschen zu minimieren.

Es ist in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen, dass sich vereinzelt auch Säugetiere (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wildtiere) infiziert haben, indem sie vermutlich Kontakt zu infizierten Vögeln, Geflügel oder deren Ausscheidungen hatten. Dies betraf bisher vor allem fleischfressende Wildtiere, die sich vermutlich an verendeten Wildvögeln infizierten. Umfangreiche Informationen zu Vorkommen und Präventionsmaßnahmen bietet das Friedrich-Loeffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit. Das Risiko, dass sich Menschen durch den Kontakt mit erkrankten/verendeten Säugetieren (wild, streunend oder als Haustier gehalten) mit Vogelgrippeviren infizieren, wird als gering eingeschätzt.

Das Robert Koch-Institut hat auf seinen Internetseiten Empfehlungen zur Prävention bei Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko durch (hochpathogene) aviäre Influenza A(H5) veröffentlicht. Danach sind besondere Vorsichts- und Schutzmaßnahmen für Personen empfohlen, die vor, während oder zur Bewältigung eines Ausbruchs durch hoch pathogene aviäre Influenza engen Kontakt zu den erkrankten oder verendeten Vögeln hatten oder haben können. Die Empfehlungen werden von den zuständigen Gesundheitsbehörden vor Ort in Kooperation mit den Veterinärbehörden umgesetzt. Ein erhöhtes Risiko für die Allgemeinbevölkerung besteht nicht. Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle mit aviärer Influenzavirusinfektion beim Menschen (zoonotische Influenza) sind meldepflichtig und müssen dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden (Infektionsschutzgesetz §6 (1) 1. s)).

Stand: 12.04.2024

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