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Empfehlungen des RKI für das Management von Kontaktpersonen laborbestätigter symptomatischer MERS-Fälle

Stand: 26.1.2024

Ziel der Kontaktpersonennachverfolgung bei MERS-CoV

  • Verhinderung der Weiterverbreitung durch frühzeitige Absonderung von Kontaktpersonen
  • frühzeitige Erkennung von Fällen, um eine frühzeitige symptomatische Behandlung und eine Isolation dieser Personen zu ermöglichen, um Übertragungen zu verhindern

Prinzipiell sind die Empfehlungen gedacht für das Management von Kontaktpersonen laborbestätigter Fälle mit "Middle East Respiratory Syndrome" (MERS). Grundsätzlich obliegt dem Gesundheitsamt die Entscheidung zum individuellen Vorgehen.

Sollten Informationen bekannt werden, die eine andere Vorgehensweise für sinnvoll erscheinen lassen, werden die hier genannten Empfehlungen angepasst.

Hintergrund und Grundlage

Relevant für die Empfehlungen zur Nachverfolgung von Kontaktpersonen laborbestätigter MERS-Fälle sind die momentan (Stand 26.1.2024) verfügbaren Informationen zu MERS-Coronavirus (CoV) sowie die Empfehlungen des Europäischen Zentrums für Krankheitskontrolle und -prävention (ECDC).

  • Seit 2012, als das Virus entdeckt wurde, sind bis Oktober 2023 über 2.600 MERS-Fälle weltweit bekannt geworden. Die weitaus meisten Fälle ereigneten sich in Ländern auf der arabischen Halbinsel (Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Qatar, Oman), importierte Infektionen wurden aber aus etwa 20 Ländern weltweit berichtet. Für die aktuelle Situation siehe die Informationen der WHO zu MERS sowie die Risikoeinschätzung der WHO.
  • Nach Deutschland wurden bislang drei Fälle importiert (2012, 2013 und 2015).
  • Infektionsverlauf: von asymptomatisch bis zu tödlicher Erkrankung.
  • Inkubationsperiode: 2-14 Tage.
  • Letalität der gemeldeten Fälle: über 30%.
  • Infektionsquelle: Zoonotische Übertragungen gehen von Dromedaren aus, die selbst nicht erkrankt sein müssen. Dromedare scheiden das Virus über Nase, Atemwege, den Stuhl und möglicherweise Urin oder Milch aus. Der Übertragungsmodus ist im einzelnen nicht geklärt, die WHO rät Risikopersonen vom Kontakt mit Dromedaren sowie dem Konsum von roher Dromedarmilch, -Urin oder unzureichend erhitztem Fleisch ab.
  • Mensch-zu-Mensch-Übertragungen wurden vor allem in Gesundheitseinrichtungen und (seltener) in Haushalten beobachtet. Die beschriebenen Fälle betreffen v.a. medizinisches Personal und enge Kontaktpersonen. Mensch-zu-Mensch-Übertragungen erfolgen vor allem nach Kontakt zu symptomatischen Patienten, eine Infektion durch schwach oder nicht erkrankte Personen kann aber nicht ausgeschlossen werden. Fortgesetzte menschliche Infektketten wurden bislang nicht beschrieben.
  • Die Ausscheidung erfolgt über die oberen und tiefen Atemwege, virale RNA wurde aber auch in Stuhl und Urin entdeckt.
  • Als Übertragungsmechanismus wird angenommen, dass vorwiegend Tröpfcheninfektionen, vermutlich aber auch Schmierinfektionen eine Rolle spielen.
  • Von Übertragungen in Flugzeugen wurde bislang nicht berichtet.

Empfehlungen im Einzelnen

Für den Umgang mit Kontaktpersonen bestätigter MERS-Fälle werden im Rahmen der Beobachtung nach § 29 IfSG folgende Begriffe definiert:

Kontaktpersonen der Kategorie I („höheres“ Infektionsrisiko):

  • Personen mit kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts- („face-to-face“) Kontakt, z.B. im Rahmen eines Gesprächs. Dazu gehören z.B. Personen aus Lebensgemeinschaften im selben Haushalt.
  • Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines bestätigten MERS-Falls, wie z.B. Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten, Anniesen, etc.
  • Medizinisches Personal mit Kontakt zum bestätigten MERS-Fall im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung, unabhängig von verwendeter Schutzausrüstung.
  • Kontaktpersonen eines bestätigten MERS-Falles im Flugzeug:

    • Passagiere, die in derselben Reihe wie der bestätigte MERS-Patient oder in den zwei Reihen vor oder hinter diesem gesessen hatten, unabhängig von der Flugzeit.
    • Crew-Mitglieder oder andere Passagiere, sofern eines der anderen Kriterien zutrifft (z.B. längeres Gespräch; Kontakt zu Erbrochenem; o.ä.).
    • Unter dem Ziel einer frühzeitigen Identifizierung infizierter Kontaktpersonen wird – abhängig von der Verfügbarkeit entsprechender Daten - empfohlen, eine Kontaktpersonen-Nachverfolgung zu initiieren, wenn der Flug innerhalb der letzten 28 Tage stattgefunden hat (2 x Dauer der Inkubationszeit).

Empfohlenes Vorgehen für das Management von Kontaktpersonen der Kategorie I:

  • Ermittlung, namentliche Registrierung sowie Mitteilung der Telefonnummer des Gesundheitsamtes.
  • Information der Kontaktpersonen über das MERS-Krankheitsbild, mögliche Krankheitsverläufe und Übertragungsrisiken (z.B. Erregersteckbrief der BZgA).
  • Keine häusliche Absonderung, solange keine Atemwegssymptomatik auftritt.
  • Gesundheitsüberwachung bis zum 14. Tag nach dem letzten Kontakt mit dem bestätigten MERS-Fall auf folgende Weise:

    • Zweimal täglich Messen der Körpertemperatur durch die Kontaktperson selbst.
    • Führen eines Tagebuchs durch die Kontaktperson selbst bezüglich Symptomen, Körpertemperatur und allgemeinen Aktivitäten:

    • Hinweis des Gesundheitsamts an die Kontaktperson, dass beim Auftreten von Symptomen das GA sofort zu benachrichtigen ist.
    • Nach Ablauf der 14 Tage nach dem letzten Kontakt Information des Gesundheitsamtes zum Gesundheitszustand.
    • Medizinisches Personal: bei fortbestehender Exposition zum MERS-Patienten zusätzlich tägliche Dokumentation verwendeter Schutzausrüstung (z.B. unterteilt in Kittel, Handschuhe, OP-Maske, FFP2-, FFP3-Maske, Schutzbrille). (siehe Beispiel-Template)
  • Wird eine Kontaktperson innerhalb von 14 Tagen nach Kontakt mit dem bestätigten MERS-Fall symptomatisch und ist die Symptomatik vereinbar mit einer MERS-Infektion, so gilt sie als krankheitsverdächtig und es sollte eine Abklärung auf eine MERS-Infektion erfolgen (siehe Dokument "Hinweise für die Labordiagnostik bei Verdacht auf schweres akutes Atemwegssyndrom aufgrund einer Infektion mit Middle East Respiratory Syndrome Coronavirus (MERS-CoV)"). Es sollte erfolgen:

    • Kontaktaufnahme seitens des Patienten zur weiteren diagnostischen Abklärung mit dem Gesundheitsamt und Besprechung des weiteren Vorgehens.
    • In Absprache mit Gesundheitsamt ärztliche Konsultation, inklusive Diagnostik mittels einer geeigneten Atemwegsprobe gemäß den Empfehlungen des RKI zur Labordiagnostik (Link siehe unten) und ggf. Therapie.
    • Kontaktreduktion nach Maßgabe des Gesundheitsamtes. Dies kann, gemäß § 31 IfSG, u.U. eine häusliche Absonderung der Kontaktperson beinhalten, insbesondere bei medizinischem Personal, aber auch die Betreuung in einem Krankenhaus. Sollte das betreuende Gesundheitsamt sich für eine häusliche Absonderung entscheiden, sollte dies einschließen: (i) Kein Verlassen der Wohnung/des Haushaltes; (ii) Beschränkung des Empfangs von Besuch auf das Notwendigste; (iii) (soweit möglich) räumliche Trennung von Mitbewohnern (z.B. getrennte Verwendung von Badezimmern, wenn zwei vorhanden sind); (iv) ansonsten keine besonderen Maßnahmen für Mitbewohner.
    • Im Tagebuch des Patienten: prospektive, zusätzliche Dokumentation der Personen mit mindestens 15-minütigem Gesichtskontakt (d.h. die Kontaktpersonen der jetzt zum „Patienten zur weiteren diagnostischen Abklärung“ gewordenen Kontaktperson).
    • Bei Laborbestätigung einer MERS-Infektion Übermittlung nach § 7 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 IfSG.

Kontaktpersonen der Kategorie II (geringeres Infektionsrisiko):

Beispielhafte Konstellationen:

  • Personen, die sich im selben Raum wie ein bestätigter MERS-Patient aufhielten, z.B. Klassenzimmer, Arbeitsplatz, jedoch keinen kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts- („face-to-face“) Kontakt mit dem MERS-Fall hatten.
  • Personen im selben Flugzeug wie ein bestätigter MERS-Fall, die jedoch mehr als 2 Reihen vor oder hinter dem bestätigten MERS-Fall gesessen hatten und keinen sonstigen, relevanten Kontakt hatten.
  • Familienmitglieder, die keinen mindestens 15-minütigen Gesichts- (oder Sprach-) kontakt hatten.
  • Laborpersonal, welches mit vermehrungsfähigen MERS-CoV arbeitet, sofern adäquate Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
  • Medizinisches Personal, welches sich im selben Raum wie der MERS-Patient aufhielt, aber eine Distanz von 2 Metern nie unterschritten wurde.

Empfohlenes Vorgehen für das Management von Kontaktpersonen der Kategorie II:

  • Falls gemäß Risikoeinschätzung des Gesundheitsamtes als sinnvoll angesehen, sind optional möglich:

    • Ermittlung und namentliche Registrierung,
    • Information zu MERS.
  • Keine tägliche Symptomkontrolle; keine Meldung beim Gesundheitsamt nach Ablauf von 14 Tagen nach dem letzten Kontakt mit dem bestätigten Fall.
  • Hinweis, dass sich die Kontaktperson bei eintretender Symptomatik, die mit einer MERS-Infektion vereinbar ist (insbesondere Atemwegssymptome, aber auch z.B. Durchfall), sofort mit dem GA in Verbindung setzen soll zur Besprechung des weiteren Vorgehens. Es sollte erfolgen:

    • Diagnostische Abklärung und Besprechung des weiteren Vorgehens.
    • Kontaktreduktion nach Maßgabe des Gesundheitsamtes.
    • Bei medizinischem Personal kann die Aussprechung eines beruflichen Tätigkeitsverbotes gemäß § 31 IfSG bis zum labordiagnostischen Ausschluss einer MERS-Infektion erwogen werden.
    • Bei Laborbestätigung einer MERS-Infektion Meldung nach § 7 Abs. 1 und Übermittlung nach § 11 und § 12 Abs. 1 IfSG.

Stand: 26.01.2024

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