Navigation und Service

Zielgruppeneinstiege

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Mit dem Klick auf "Erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Aufenthalt auf der Seite anonymisiert aufzeichnen. Die Auswertungen enthalten keine personenbezogenen Daten und werden ausschließlich zur Analyse, Pflege und Verbesserung unseres Internetauftritts eingesetzt. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Informationen des RKI zu MERS-Coronavirus

Stand: 26.1.2024

Vorkommen, Symptome und Übertragungswege

Das Middle East Respiratory Syndrome Coronavirus (MERS-CoV) wurde im April 2012 erstmals bei Patienten auf der arabischen Halbinsel nachgewiesen. Die Inkubationszeit beträgt 2-14 Tage. Eine Infektion kann asymptomatisch oder mild verlaufen, aber auch zu schweren Erkrankungen führen. Bei schweren Verläufen kann sich eine Pneumonie entwickeln, die in ein akutes Atemnotsyndrom übergehen kann. Ein häufiges Begleitsymptom ist Durchfall; außerdem kann es zu Nierenversagen kommen. Schwere Verläufe treten überwiegend bei Menschen mit chronischen Vorerkrankungen auf, wie z.B. Diabetes, Herzerkrankungen, chronische Nieren- oder Lungenerkrankungen.

Bislang wurden der Weltgesundheitsorganisation (WHO) mehr als 2.600 laborbestätigte Fälle (davon mehr als 900 Todesfälle) gemeldet, vor allem aus Saudi-Arabien. Aktuelle Zahlen und Informationen sind auf der MERS-CoV-Seite der WHO abrufbar.

Bei MERS-CoV handelt es sich um einen zoonotischen Erreger. Als Reservoir gelten Dromedare (einhöckrige Kamele). Viele der als sporadisch (oder Primärfall) eingestuften Fälle hatten auch Kontakt zu Dromedaren, allerdings lassen sich nicht alle Primärfälle darauf zurückführen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist möglich. Die Erkrankungs- bzw. Infektionsrate bei Haushaltskontakten von Primärfällen wird als niedrig beschrieben. In Krankenhäusern haben sich jedoch schon mehrere, zum Teil große Ausbrüche ereignet. Die WHO stuft MERS als "Priority Disease" ein – als eine Krankheit, deren Erforschung und Entwicklung von Medikamenten höchste Priorität eingeräumt werden muss.

Wichtig für die globale Risikoeinschätzung − auch für Deutschland − ist, dass es bislang keine Hinweise auf eine anhaltende, unkontrollierte Mensch-zu-Mensch-Übertragung gibt. Importierte Krankheitsfälle sind jedoch jederzeit möglich und könnten, wenn sie nicht rechtzeitig erkannt werden, im Krankenhaus zu weiteren Ansteckungen führen (siehe Risikoeinschätzung der WHO von November 2022). Von der arabischen Halbinsel reisen allein nach Deutschland jedes Jahr eine Million Menschen.

MERS auf der arabischen Halbinsel

Alle bisherigen Fälle waren direkt oder über einen anderen Patienten mit der arabischen Halbinsel oder benachbarten Ländern assoziiert. Primäre Krankheitsfälle (Krankheitsfälle ohne vorherige Exposition zu menschlichen Fällen) traten überwiegend in Saudi-Arabien, aber auch in anderen Ländern in der Region auf. Bei den Infektionen mit vorherigem Kontakt zu einem anderen menschlichen Fall wurde ein großer Anteil im Krankenhaus erworben.

MERS in anderen Ländern

Ende Mai 2015 meldeten die Gesundheitsbehörden von Südkorea einen Ausbruch, der auf einen importierten MERS-Fall zurückging. Bis Anfang Juli 2015 gab es unter medizinischem Personal, Familienangehörigen, Mit-Patienten und deren Angehörigen 186 weitere Erkrankungen, darunter 38 Todesfälle (siehe Artikel in Journal of Hospital Infections). Eine der in Südkorea identifizierten Kontaktpersonen reiste weiter nach China, wurde dort positiv getestet und isoliert.

In Europa wurden bislang nur einzelne importierte Fälle bzw. Sekundärfälle von importierten Fällen gemeldet, darunter in Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, den Niederlanden, Österreich und der Türkei. In Afrika, Nordamerika und anderen asiatischen Ländern traten ebenfalls importierte Fälle auf. Im Rahmen der weltweit intensivierten Surveillance aufgrund der Pilgerfahrten nach Saudi-Arabien (Hajj bzw. Umrah) wurden allenfalls einzelne laborbestätigte MERS-Fälle identifiziert.

Situation in Deutschland

In Deutschland sind bislang drei MERS-Fälle bekannt geworden. 2012 und 2013 war je ein Patient aus Katar und aus den Vereinigten Arabischen Emiraten in Deutschland behandelt worden. Einer der beiden Patienten ist genesen, der andere starb. Es gab keine Hinweise auf Sekundärinfektionen (siehe Epidemiologisches Bulletin 31/2013 (PDF, 116 KB, Datei ist nicht barrierefrei)).

Im März 2015 trat die Erkrankung bei einem Patienten auf, der ebenfalls zuvor die arabische Halbinsel bereist und dort einen Kamelmarkt besucht hatte. Nachdem er die eigentliche MERS-Infektion überwunden hatte, verstarb er Anfang Juni 2015 an den Spätfolgen der Erkrankung. In einer Blutprobe einer engen Kontaktperson wurden Antikörper gegen MERS-Coronaviren nachgewiesen. Die Person war ebenfalls mit MERS infiziert, zeigte jedoch keinerlei respiratorische Symptome.

Hinweise für Reisende

Für Reisende in Länder der arabischen Halbinsel und deren Nachbarländer hat die WHO keine Reiseeinschränkungen empfohlen. Die WHO weist darauf hin, dass Reisende auf die arabische Halbinsel den Kontakt zu Dromedaren vermeiden sollten, ebenso den Besuch von Farmen und Märkten, auf denen sich die Tiere aufhalten. Außerdem sollten sie keine rohen oder unvollständig erhitzten Kamelprodukte zu sich nehmen. Darüber hinaus sollten die üblichen Regeln der Alltagshygiene beachtet werden: Reisende sollten sich häufig die Hände waschen.

Das Auswärtige Amt informiert generell auf seinen Internetseiten über medizinische Risiken für Bundesbürger im Ausland, auch über MERS. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet Informationen zu MERS in verschiedenen Sprachen an (Erregersteckbrief MERS-Coronaviren). Falls nach einer Reise mit möglicher Exposition zu MERS-Coronaviren (Dromedare oder Kontakt zu möglichen MERS-Patienten) respiratorische Symptome auftreten, die auf eine Infektion der unteren Atemwege schließen lassen, sollte bei einem Arztbesuch (möglichst mit telefonischer Ankündigung) unbedingt auf diese potenzielle Infektionsquelle hingewiesen werden für eine schnelle zielgerichtete ärztliche Betreuung.

Hinweise für Ärztinnen und Ärzte

Für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland sind insbesondere die folgenden Punkte relevant:
Für Deutschland gelten die Falldefinitionen des RKI zu schweren respiratorischen Erkrankungen in Verbindung mit dem MERS-CoV. Bei schweren Pneumonien und Atemnotsyndrom sollte generell und unabhängig von einer Reiseanamnese immer eine labordiagnostische Abklärung der Ursache erfolgen (siehe auch Hinweise für die Labordiagnostik). Für MERS-Verdachtsfälle sollte zum Schutz des Personals und zur Prävention nosokomialer Übertragungen eine erweiterte Basishygiene mit zusätzlichen Maßnahmen zur Prävention aerogen übertragbarer Infektionen durchgeführt werden. Diese beinhalten u.a. die Unterbringung des Patienten in einem Einzelzimmer (Isolierzimmer), die konsequente Anwendung von Atemschutzmasken (mindestens FFP2) durch das Personal und das Tragen von medizinischem Mund-Nasen-Schutz durch Patienten (soweit tolerierbar). Grundsätzlich ist auf den korrekten Sitz der Maske zu achten. Auf die Bedeutung eines Schutzes der Augen (Schutzbrille) in allen Situationen, in denen mit dem Verspritzen von Blut, Sekreten oder Exkreten zu rechnen ist, wird an dieser Stelle nochmal ausdrücklich hingewiesen.

Differenzialdiagnostisch sollte MERS-CoV insbesondere dann in Betracht gezogen werden, wenn sich der Patient oder die Patientin mit Pneumonie in den 14 Tagen vor Erkrankungsbeginn

  • in einem Land der arabischen Halbinsel oder angrenzenden Ländern aufgehalten oder
  • einen Kontakt mit einem Patienten mit bestätigter oder wahrscheinlicher MERS-CoV-Infektion hatte.

Es empfiehlt sich, bei Patienten mit schweren Atemwegserkrankungen auch deren Kontakt zu anderen Erkrankten mit Reiseanamnese bezüglich der arabischen Halbinsel nachzufragen. Bei Patienten, die in einem direkten Kontakt mit einem bestätigten oder wahrscheinlichen Fall standen, muss auch eine leichte Atemwegserkrankung umgehend auf MERS-CoV abgeklärt werden. Ebenso müssen dann Häufungen von intensivpflichtigen Patienten mit Pneumonie und einem epidemiologischen Zusammenhang, z.B. über die Familie oder den Arbeitsplatz, sowie Häufungen von Pneumonien bei medizinischem Personal, das intensivpflichtige Patienten mit Pneumonie behandelt hatte, auf MERS-CoV untersucht werden.

Die Weltgesundheitsorganisation betont, dass bei entsprechenden Patienten Proben aus dem unteren Atemwegstrakt (Sputum, Trachealaspirat, bronchoalveoläre Lavage) Proben aus dem oberen Atemwegstrakt vorzuziehen sind, da es bei Patienten, bei denen initial nur Material aus den oberen Atemwegen untersucht wird, zu falsch-negativen Untersuchungsergebnissen kommen kann. Wenn MERS-CoV nicht ausgeschlossen werden konnte, sollten bei Patienten mit Verdacht auf MERS die Infektionsschutzmaßnahmen beibehalten und der Patient erneut auf den Erreger getestet werden. Weil bei einzelnen Patienten Ko-Infektionen mit anderen Erregern (z.B. Influenza) beobachtet wurden, sollten Patienten mit schwerer respiratorischer Erkrankung auch dann auf MERS-CoV getestet werden, wenn ein schon identifizierter, anderer Erreger das Ausmaß der Erkrankung nicht vollständig erklärt (siehe Hinweise für die Labordiagnostik).

Ältere Menschen, Menschen mit geschwächtem Immunsystem und Menschen mit chronischen Krankheiten wie Nierenerkrankungen, Krebs, chronischen Lungenerkrankungen, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes scheinen ein größeres Risiko zu haben, schwer zu erkranken (siehe WHO-Faktenblatt zu MERS-CoV (2022)). Patienten mit Verdacht auf bzw. bestätigter MERS-CoV-Infektion sollten in stationären Einrichtungen in Isolierzimmern mit Vorräumen untergebracht werden. Die Infektionsschutzmaßnahmen sollten mindestens bis 48 h nach Ende der Krankheitssymptome aufrechterhalten werden. Weiterführende Angaben sind z.B. in der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) "Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten" (2015) enthalten. Die Tabelle 1 dieser Empfehlung wurde 2023 aktualisiert und an den aktuellen Wissensstand angepasst, u.a. um den Erreger SARS-CoV-2 ergänzt. Die aktualisierte Tabelle 1 ist in der Empfehlung "Integration von SARS-CoV-2 als Erreger von Infektionen in der endemischen Situation in die Empfehlungen der KRINKO 'Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten'" zu finden. Die "Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes" enthält ebenfalls weitere Informationen. Für die Aspekte des Arbeitsschutzes sind die einschlägigen Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe, wie z.B. die TRBA 250, zu beachten, die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht werden.

Zur Desinfektion sind Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit mit dem Wirkungsbereich "begrenzt viruzid" (wirksam gegen behüllte Viren) anzuwenden. Mittel mit einem erweitertem Wirkbereich gegen Viren wie "begrenzt viruzid PLUS" oder "viruzid" können ebenfalls verwendet werden. Bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen ist die "Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren" heranzuziehen.

Hinweise für Gesundheitsämter

Siehe Falldefinition des RKI zu schweren respiratorischen Erkrankungen in Verbindung mit MERS-CoV und Empfehlungen des RKI für das Management von Kontaktpersonen laborbestätigter symptomatischer MERS-Fälle (mit Beispiel-Tagebuch).

Stand: 26.01.2024

Zusatzinformationen

Gesundheits­monitoring

In­fek­ti­ons­schutz

Forschung

Kom­mis­sio­nen

Ser­vice

Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

© Robert Koch-Institut

Alle Rechte vorbehalten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt.