TOKEN: Studie über Todesfälle bei Kindern im 2. – 24. Lebensmonat
| Faltblatt zur TOKEN-Studie (PDF, 307 KB) |
Das Robert Koch-Institut (RKI) führt unter dem Namen "TOKEN-Studie" seit Beginn des dritten Quartals 2005 eine Studie über Todesfälle bei Kindern im 2. – 24. Lebensmonat durch. Diese Untersuchung soll bisher unbekannte Risikofaktoren für einen frühen Tod erkennen (z. B. bestimmte Lebensumstände, problematische Schwangerschafts- und Geburtsverläufe, Erkrankungen, medizinische bzw. medikamentöse Behandlungen einschließlich Impfungen).
Die Studie wird vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) inhaltlich und finanziell gefördert. An der Finanzierung sind zusätzlich die beiden pharmazeutischen Firmen Sanofi Pasteur MSD und GlaxoSmithKline Biologicals beteiligt. Die Planung und Durchführung der Studie wird von einem hierzu berufenen international besetzten, interdisziplinären Wissenschaftlichen Beirat begleitet.
Die Studie ist abgestimmt mit der Ethikkommission der Medizinischen Hochschule Hannover, dem Bundesbeauftragten und den Landesbeauftragten für den Datenschutz. Die zuständigen Landesministerien und Behörden aller Bundesländer haben ihre Zustimmung zur Durchführung der Studie erteilt. Mehr als 400 Gesundheitsämter in 16 Bundesländern sind in die Studie einbezogen.
Seit Juli 2005 werden im Rahmen dieser auf 3 Jahre angelegten Studie alle Gesundheitsämter gebeten, alle auftretenden Todesfälle im genannten Altersbereich aus den amtlichen Totenbescheinigungen zu identifizieren und dem RKI mitzuteilen. Das Robert Koch-Institut führt jeden Monat bei den beteiligten Gesundheitsämtern eine aktive Anfrage nach Fällen durch. Wenn das informierte Einverständnis der Sorgeberechtigten für die Teilnahme an der Studie vorliegt, werden den Eltern und den behandelnden Ärzten Fragebögen zu Lebensumständen und medizinischer Vorgeschichte des verstorbenen Kindes zugeschickt. Begleitung bei der Fragebogenbearbeitung erhalten Eltern und Ärzte telefonisch bei qualifizierten Mitarbeitern der Universitäts-Kinderklinik Magdeburg, die ebenfalls an der Studie beteiligt ist. Hier finden Eltern auch bei darüber hinausgehenden Problemen und Fragen psychologische und kinderärztliche Unterstützung und können sich Rat holen. Für Todesfälle, bei denen eine Obduktion durchgeführt wurde, werden die beteiligten rechtsmedizinischen Institute das Einverständnis der Sorgeberechtigten für die Auswertung auch dieser Untersuchungsergebnisse einholen.
Alle erhobenen Angaben werden streng vertraulich nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und den jeweiligen Landesgesetzgebungen (z. B. den Datenschutz- und Bestattungsgesetzen der Länder) behandelt. Die Datenauswertung erfolgt nach Entfernen aller Namen und Anschriften, so dass aus den Ergebnissen keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind.

